Apanage ist die Ausstattung nicht regierender Mitglieder von Herrscher- oder Fürstenhäusern in Form von Grundbesitz oder einer Rente. Zweck der Apanage war es, den bei der Primogenitur vom Erbe ausgeschlossenen Familienmitglieder abzusichern.
Die Apanage ist die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines Adelsgeschlechts mit Landbesitz oder Geldzahlungen zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels.