Handelsvertreter
einer der nur mit vermittlungen von geschäften betraut ist
Jemand, der an wechselnden Orten ifür wechselnde Firmen auf deren Rechnung und in deren Namen Geschäfte vollzieht. Die Vergütung, die er von den Firmen bekommt, nennt sich "Provision" - lat. für Gesehenes (Geschäft). Dazu ist er von den Firmen per Vertrag berechtigt worden.
Im Gegensatz zum Handelsvertreter fehlt dem angestellten Handlungsreisenden die Möglichkeit, im Wesentlichen seine Tätigkeit frei zu gestalten und seine Arbeitszeit zu bestimmen.
jemand, der als Handlungsgehilfe außerhalb des Betriebes, dem er angehört, Geschäfte im Namen und für Rechnung des Unternehmens abschließt bzw. ein Handelsvertreter