Als Feindstaat bezeichnet man einen Staat, der während des Zweiten Weltkriegs zu den Kriegsgegnern der damals alliierten Siegermächte gehörte – insbesondere Deutschland und Japan
der Ausdruck „Feindstaat“ bezeichnet jeden Staat, „der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war“.
Vergangenheit. Die entsprechende Klausel in der UN-Charta wurde 1995 offiziell für hinfällig erklärt.