Im Gegensatz zu Bargeld kann der E-Euro verzinst werden und im Extremfall auch mit Negativzinsen belegt werden.
Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Bargeldloser Geldverkehr wird mit Giralgeld durchgeführt, welches kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt. Der "digitale Euro" wäre wohl ein gesetzliches Zahlungsmittel, da von der EZB verwaltet und dem Bargeld gleichgestellt.
den digitalen Euro gibt es nur im Euroraum und der bargeldlose Geldverkehr weltweit