u.a. Bürgergeld
und Prozesskostenhilfe (wenn man es braucht)
Kinder-, Eltern- und Wohngeld.
und Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld
Kindergeld: Kindergeld ist eine grundlegende finanzielle Unterstützung für Eltern. Es beträgt für die ersten beiden Kinder 219 Euro monatlich, für das dritte 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro.
Elterngeld: Elterngeld erhalten Eltern nach der Geburt ihres Kindes. Die Höhe hängt vom Einkommen ab und kann bis zu 1.800 Euro pro Monat betragen.
Kinderzuschlag: Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie den Kinderzuschlag beantragen. Dieser unterstützt Familien mit geringem Einkommen, um den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sichern.
Wohngeld: Berufstätige können Wohngeld beantragen, um ihre Mietkosten zu reduzieren.
BAföG: Wenn Sie studieren oder eine berufliche Ausbildung absolvieren, können Sie BAföG beantragen, um Ihre Bildungskosten zu decken.
Bürgergeld: Falls Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, um es aufzustocken.