Liegen zwei Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Strasse oder demselben Weg, so hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden.
Man spricht auch vom Grundsatz der Rechtseinfriedung.
Bei der Rechtseinfriedung muss derjenige Eigentümer für die Kosten des Zauns aufkommen, dessen Grundstück von der Straße aus gesehen auf der linken Seite liegt.
Mit dem System der Rechtseinfriedung soll erreicht werden, dass für möglichst viele Einfriedungen nur jeweils ein Nachbar zuständig ist. Das hat den Vorteil, dass damit Streitigkeiten vermieden werden, die bei gemeinsamer Einfriedungspflicht über den laufenden Unterhalt der Einfriedung leicht entstehen können.