Weil durch den Insolvenzantrag ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet ist und daher dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint.
Ausgesetzt wird der Handel von Aktien eines Unternehmens an der Börse, wenn wichtige Ereignisse oder Nachrichten erheblichen Einfluss auf den Kurs dieser Wertpapiere haben können. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Aktionäre die neue Informationslage auswerten können, um die für sie richtigen Investitionsentscheidungen zu treffen. Auch wird der Handel ausgesetzt, um Insiderhandel einzudämmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass interne Akteure des Unternehmens ihren Wissensvorsprung nicht ausnutzen können.