Das legt der Medienstaatsvertrag so fest
Das wurde 2013 im Medienvertrag so fest gelegt, um Verbraucher sozusagen vor sich selbst zu schützen. Süchtige versuchen oft, durch ständige Wahlwiederholungen einen Gewinn zu erhaschen.
Seitdem muss auch der Preis des Anrufes am Anfang des Telefonats angesagt werden, damit der Verbraucher weiß, was ihn ein weiterer Anruf unter der gleichen Nummer kostet.
Weil es im Medienvertrag so festgelegt ist.
Das ist eigentlich verboten aber die machen das rund um die Uhr auch bei mir.
steht so im Medienstaatsvertrag
Um Abzocke bei Gewinnspielen mit 0137-Telefonnummern zu verhindern, schreibt die Bundesnetzagentur künftig Maximalgrenzen bei den Gebühren vor.
0137-7 darf 1 Euro kosten. Ich hoffe ich habe das richtig recherchiert. Auf Gund dessen ist das mit den 50 Cent leider dann wohl doch nicht so.
weil es in
§ 8a RStV [bzw. § 11 Abs. 1 S. 5 MStV
so festgelegt ist