Ja, das ist aber völlig einzelbezogen. Hier hilft nur der Rat eines Sachkündigen für den Einzelfall.
frage bei den ämtern mann breuchte zu not nen visum
Natürlich... Erkundige dich vor Ort bei den zuständigen Behörden und los geht's.
Innerhalb der EU stellt dies kein Problem dar. Stichwort: "Recht auf Freizügigkeit". In diesem Fall würde ich allerdings unbedingt einen Steuerberater konsultieren, da es einige steuerrechtliche Kleinigkeiten zu beachten gibt. Auch gibt es Unterschiede bei der Unternehmensform. Bei Kapitalgesellschaften, spielt der Wohnsitz des Gründers lediglich in der Gründungsphase eine Rolle, da Kapitalgesellschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit "Staatsangehörigkeit" haben.
Beim Führen einer Personengesellschaft muss man sich, da es keine klare Trennung zwischen Vermögen und Haftung des Unternehmens und Unternehmers gibt, mit zwei Finanzämter herrumärgern.
In beiden Fällen muss man sich aber darauf einstellen, dass zumindest das deutsche Finanzamt genauer prüft.
Wer in seinem Heimatland schon seit geraumer Zeit ein Unternehmen geführt hat, der wird dieses auch sicherlich im Ausland erfolgreich weiterführen können. Für Existenzgründer hingegen könnte sich eine Firmengründung im Ausland schon etwas schwieriger gestalten.
Wer den Traum von einer eigenen Firma im Ausland umsetzen möchte, der muss zumindest über ein angemessenes Eigenkapital verfügen. Zudem müssen auch alle Angelegenheiten bezüglich des Aufenthaltsrechts und der Arbeitsgenehmigung abgeklärt werden. Daher ist es nur von Vorteil, wenn man schon vor dem Umzug einige hilfreiche Kontakte zu Einheimischen aufgebaut hat. Zudem sollte man auch gerade als Firmengründer die jeweilige Landessprache zumindest einigermaßen verstehen und sich bei Behördengängen nicht nur auf die Übersetzung von Bekannten verlassen.
Quelle: http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaft/beruf-und-arbeit/eine-firmengruendung-im-ausland-ist-nicht-immer-einfach
Dafür gibt es von den Ländern den Einheitlichen Ansprechpartner und dort die Online-Antragstellung
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