12.11.1918
Am 30. November 1918 verankert der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung.
Im Artikel 109, Abs. 2 der Weimarer Verfassung findet sich der Satz: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."
Die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 war die erste, an der Frauen als Wählerinnen und Gewählte teilnahmen. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein.
https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/jubilaeum/100-jahre-frauenwahlrecht-geschichte.html
ab 01. Januar 1919
12. November 1918 - Geburtsstunde des Frauenwahlrechts
1918 wurde es beschlossen, ab 1. Januar 1919 durften die Frauen wählen