ist ein Verstoss gegen die StVO, da platzsparend zu parken ist.
Es ist verboten, da gem. § 12 Abs. 6 StVO platzsparend zu parken ist!
Nee das geht nicht und wird als Verstoß gegen die StVO gewertet.
Der ADAC sagt dazu, der Verstoß kann mit zehn Euro Bußgeld geahndet werden,
auch wen man zwei Parktickets gekauft hat.
Denn man bezahlt eine Parkgebühr und keine Stellplatzmiete für die Anzahl der belegten Plätze...
Ich vermute, das verstößt gegen §1 StVO:
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.