Vor allem haben die Gerichte auch gesagt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Kunden ihre richtigen Kontaktdaten da lassen würden.
Die Abstandsregelung von 1,5 m ist bei Massagen nicht einhaltbar
Es bestehe nach wie vor die Gefahr der schnellen Verbreitung des Coronavirus. Die 1,5-Meter-Abstandsregelung sei bei Massagen nicht einzuhalten.
Bordelle bleiben nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg coronabedingt weiter geschlossen. Die Mannheimer Richter wiesen einen Eilantrag zurück.
Zwei Betreiberinnen von Bordellen in Konstanz, Baden-Baden und Heidelberg hatten beantragt, sexuelle Massagen unter scharfen Hygieneregeln zuzulassen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragsstellerinnen durch die Corona-Verordnung des Landes sei gerechtfertigt, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Es bestehe nach wie vor die Gefahr der schnellen Verbreitung des Coronavirus. Die 1,5-Meter-Abstandsregelung sei bei Massagen nicht einzuhalten.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Bordelle bleiben nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg coronabedingt weiter geschlossen. Die Mannheimer Richter wiesen einen Eilantrag zurück.
Zwei Betreiberinnen von Bordellen in Konstanz, Baden-Baden und Heidelberg hatten beantragt, sexuelle Massagen unter scharfen Hygieneregeln zuzulassen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragsstellerinnen durch die Corona-Verordnung des Landes sei gerechtfertigt, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Es bestehe nach wie vor die Gefahr der schnellen Verbreitung des Coronavirus. Die 1,5-Meter-Abstandsregelung sei bei Massagen nicht einzuhalten.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
So haben auch Gerichte in Hessen und Niedersachsen entschieden.