Mit welchem Alter darf man beim Karate den 1.Dan machen?
den darf man ab vollendetem 18. Lebensjahr machen
Mit 18, wenn mindestens 1 Jahr seit dem 1. Kyu vergangen ist.
Zum 1. Dan muss das 18. Lebensjahr vollendet sein, verbunden mit einem Jahr Wartezeit seit der Prüfung zum 1.Kyu.