Städte und Gemeinden dürfen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main keine Bußgeldbescheide erlassen, die auf Kontrollen von privaten Dienstleistern basieren
Werbung mit Bewertungen, die ein Unternehmen durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel erhalten hat, ist verboten, weil diese Bewertungen nicht als objektiv zu betrachten sind.
verbotene Werbung zu veröffentlichen
Nazi-Parolen zu publizieren.
Empfiehlt ein "Influencer" ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Influencer eine solche getarnte Werbung auf Instagram (Beschluss vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19, unanfechtbar).