Nein, da es sich um eine Wettbewerbsveranstaltung zwischen verschiedenen Firmen handelt und damit die Grundkriterien des Betriebssport nicht erfüllt ( Ausgleichsfunktion).
Ja wen die Firma eingeladen hat
Ein Fußballturnier stehe nach der Rechtsprechung des BSG nur dann als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung unter Versicherungsschutz, wenn es im Rahmen einer Veranstaltung stattfinde, die alle Betriebsangehörigen, auch die Nichtsportinteressierten, einbeziehe.
nein, es ist kein Betriebsunfall, wenn etwas passiert
Ja, wenn alle Firmenmitglieder dazu eingeladen sind
Nö, ist er nicht
1. Die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einem betrieblichen Fußballturnier seines Arbeitgebers ist keine versicherte Beschäftigung, da diese Tätigkeit nicht zu den Haupt-/Nebenleistungspflichten gehört.
2. Ein Fußballturnier steht nur dann als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung unter Versicherungsschutz, wenn es im Rahmen einer Veranstaltung stattfindet, die alle Betriebsangehörigen, auch die nicht sportinteressierten, einbezieht. Hingegen ist die Teilnahme an reinen Freizeit- und Erholungsveranstaltungen selbst dann nicht versichert, wenn diese vom Unternehmen organisiert und finanziert werden.
3. Eine Veranstaltung, an der auch Externe (Familienangehörige und Bekannte) beteiligt sind, dient nicht mehr der Pflege der Verbundenheit zwischen den Beschäftigten untereinander.
ja ist er auf jeden