Ist der Einsatz von Soldaten wie in München vom Grundgesetz gedeckt?

DJBB · 27. Juli 2016

Ist der Einsatz von Soldaten wie in München vom Grundgesetz gedeckt?

 

Antworten

Benial · 30. Juli 2016 · 0x hilfreich

Also ich finde Soldaten die Landes-Intern eine Verteidigungsform ausüben sollen , sollten dieses auch tun dürfen bzw. sollte gestattet sein.

 

LG Benial

s125817 · 28. Juli 2016 · 0x hilfreich

Noch mal off-topic! - Bitte von der Zensur löschen.

 

Noch mal @papasslf58: Was soll denn Ihr BvG oder BVG anderes sagen, als daß alles in Ordnung ist? Jede andere Aussage würde seine eigene Existenz negieren. Schließlich soll man ja nicht die Hand beißen, die einen füttert.

s125817 · 28. Juli 2016 · 0x hilfreich

Achtung - off-topic! Bitte von der Zensur löschen!

 

@papasslf58: Komisch, daß alle immer sofort wissen wollen, was es mit den Reichsbürgern auf sich hat. Noch komischer, daß mir ein Polizist diese ganze Sache mal erklärt hat. Und am komischsten, daß ich erst vor zwei Wochen wieder mit einem Anwalt sowie Richter (a. D.) gesprochen habe, die in ihrem nächsten Leben alles werden würden, nur keine Gesetzesvertreter. Warum wohl?

 

Und zu Ihrer Verleumdung: Nein, ich bin kein Reichsbürger. Ich kann nur Gesetze lesen. Deshalb weiß ich zum Beispiel auch, daß das BVG oder BvG das Bundesversorgungsgesetz ist, das kaum über die von Ihnen bemängelten Fragen entscheiden dürfte. Aber vielleicht meinen Sie ja das BVerwG oder BVerfG. Das wird ganz gern von den Reichsbürgern fälschlicherweise und uneindeutig als BVG bezeichnet. q. e. d.

porske · 28. Juli 2016 · 0x hilfreich

Ein einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands verstößt gegen das Grundgesetz

papasslf58 · 28. Juli 2016 · 0x hilfreich

Hallo

 

@1 ist völliger Bklödsinn , deine Aussage, Reichsbürger lassen grüßen. Das grundgesetzt hat gesetzteskraft, habne alle Ausagen ud Urteile, incl. des BvG ergeben (das vom BVG hast du wohl überlesen, bzw. die entsprechende Passage wird von euch nie gelesen).

 

Ohne V-Fall ist der Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht gedeckt. Denn der von @2 zitierte Par. zielt ja wohl auf den V-Fall, ich könnte mir keine anderes Szenario vorstellen. Hier habne die Grundgesetzväter mal was richtig gemacht.

Mehlwurmle · 27. Juli 2016 · 0x hilfreich

Artikel 87a - Grundgesetz

...

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

s125817 · 27. Juli 2016 · 0x hilfreich

Um diese Frage beantworten zu können, müßte zuerst die Frage geklärt werden, ob das Grundgesetz Gültigkeit besitzt, denn nur dann kann es einen eventuellen Militäreinsatz auch befürworten oder ablehnen. Da das Grundgesetz in sich keine Gültigkeit besitzt, wie an zahllosen Rechtsbrüchen problemlos recherchierbar, ist die Frage hinfällig und nicht beantwortbar.

Aber angenommen, das Grundgesetz besäße in seiner jetzigen Gestalt auch nur einen Hauch von Rechtskraft, lautet die Antwort: nein.

 

Zur Ergänzung: Staatlich gestützte Rechtsbrüche. Also wird wahrscheinlich auch bald die Bundeswehr im Inneren zum Einsatz kommen. Deshalb heißt sie ja auch "Bundes"wehr, weil sie wie die "Feuer"wehr die Bundes(republik) bekämpfen soll.

 
 

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