ein angeheirateter Oheim / Onkel zählt als 2. Verwandtschaftsgrad. (Ohne BlutlinenVerwandschaft)
2.verwandtschaftsgrad
Dabei handelt es sich um den 2.Verwandtschaftsgrad. Das sind alte Bezeichnungen Oheim/ Onkel und Muhme/Tante.
Der Oheim ist der Bruder der Frau/Mutter; also 2.Verwandschaftsgrad
Der Oheim ist der Bruder und Schwager der Mutter und er grenzt sich da schon ab vom Bruder und Schwager des Vaters. Bei Bruder ist es Verwandtschaftsgrad 1 und bei Schwager Verwandtschaftgrad 2. In Notsituationen ist die männliche Verwabdtschaft für die Betreuung von ledigen bzw. Witwen zuständig. Das Oheimschutzbedürfnis.
Hängt vermutlich davon ab ob Du einen Juristen, einen Mathematiker oder einen Programmierer fragst: "In keinen", "unendlich" oder "nan".
Durch Eheschließung entsteht keine Verwandschaft zwischen den Ehepartnern, sondern eine Schwägerschaft zwischen deren Blutsverwandten ("den Clans"). Im alltäglichen Sprachgebrauch spielt das zwar keine Rolle (es bleibt halt bei Onkel/Tante bzw Neffe/Nichte), im Familien- bzw Erbrecht ist es aber eher so etwas wie eine Sollbruchstelle.