Das kommt auf den Kündigungsgrund an.
soviel ich weiß, muss der betrieb aber einen betriebsrat haben, sonst hilft nur klagen
Bei betriebsbedingten Kündigungen ist der Betrieb ja in einer Krisensituation. Da gibt es keine Abfindung.
wenn man die kündigung nicht selbst verschuldet bhat steht einem eine abfindung zu,abhängig von Verdienst und evtl.Entlohnung
In jedem Fall möchte ich darauf hinweisen, sich unbedingt arbeitsrechtliche Unterstützung in Form eines guten Fachanwalts für Arbeitsrecht zu besorgen. Das rechnet sich nachher u.U immens! Der Anwalt kennt die jeweiligen Fristen und weiß womöglich auch, in welcher Form und zu welcher Zeit eine bestimmte Herangehensweise angebracht ist. Das kann quasi Gold wert sein!
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Es lohnt sich in jedem Fall zu kämpfen. Es sei denn natürlich, der (ehemalige) Arbeitgeber lässt sich zu einem üppigen Angebot hinreißen, welches man nicht ausschlagen kann.
Die Chancen auf eine Abfindung steigen im übrigen mit dem Engagement des Kollegen in seinem und für seinen Betrieb, welches er zeitlebens an den Tag gelegt hat (Arbeitsanreiz, Motivation der mitlesenden Arbeitnehmer ;-) ). Jemand, der sich bspw. im Betriebsrat oder in der Gewerkschaft für sich und seine Kollegen eingesetzt hat, dürfte im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nicht leer ausgehen. Es sei denn, er lässt sich böse austricksen...
Ja, das Recht auf eine Abfindung hat ein Angestellter bei dieser Art von Kündigung. Nicht unbedingt abfindungswürdig sind bspw. auslaufende Verträge, deren Ablauf von Anfang an geregelt war oder auch außerordentliche Kündigungen.
Die Abfindung fällt, wenn sie einem von Rechts wegen denn zusteht, je nach geleisteten Dienstjahren, die der Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat, entsprechend entweder recht bescheiden oder gar üppig aus.
Selbige wird oft vereinbart in einer beidseitig unterzeichneten und im vornherein von beiden Parteien auszuhandelnden, detaillierten Abwicklungsvereinbarung.
In der Regel hat man nach 24 Monaten einen Anspruch auf Abfindung.
Früher bekam man 1 Monatsgehalt pro vollem Arbeitsjahr, mittlerweile sprechen die Gerichte aber nur noch halbe Gehälter pro Arbeitsjahr zu.
Vorraussetzung ist dass man unverschuldet gekündigt wurde