Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechten Magazins "Compact" vorläufig aufgehoben. Wie begründet es das?

69wolle · 17. August 2024

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechten Magazins "Compact" vorläufig aufgehoben. Wie begründet es das?

 

Antworten

pullauge · 17. August 2024 · 0x hilfreich

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit

Polarlichter · 17. August 2024 · 0x hilfreich

Begründung müsse gerichtlich geklärt werden.

Pontius · 17. August 2024 · 0x hilfreich

ob der eng auszulegende Verbotsgrund ("des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung“) erfüllt sei, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden - und wird erst in den Hauptverhandlung geklärt werden

 
 

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