ja, solange ich die Öffentlichkeit nicht errege.....
Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber wohin steckt man seine Papiere?
Ja, warum denn nicht? Wer sich belästigt fühlt, ist prüde und selber schuld, er oder sie muss doch nicht hinsehen.
Wer will es einem verbieten?
Wenn ich von einem FKK zum Anderen fahr zieh ich mich bestimmt nicht an.
Ist halt nur schlecht wenn man in eine Kontrolle kommt. :)
So lange es keiner sieht (Erregung öffentlichen Ärgernisses) und du keinen Unfall baust (Haftungsfrage wegen unzureichendem Schuhwerk) spricht rechtlich nichts dagegen.
solange sich niemand belästigt fühlt ist es erlaubt
sollte sich aber jemand belästigt fühlen ist es eine Ordnungswiedrigkeit und es droht ein Bußgeld
Ja darf man. Es kann aber auch als OWI ( Ordnungswiderigkeit) ausgelegt werden, nämlich dann, wenn von einer Belästigung der Allgemeinheit ausgegangen wird.