Nur wenn unter dem "Einfahrt verboten"-Schild das Zusatzschild mit dem Fahrradsymbol und "frei" hängt.
ja darf man leider
Also laut StVO darf man das definitiv nicht. Als Fußgänger schon.
nein, gleiches gesetz wie für Autos.
Grundsätzlich nein, es sei es ist anders ausgeschildert.
nur wenn:
An ihrem Anfang wird das blaue Einbahnstraßenschild durch ein kleines Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen ergänzt. Am Ende hängt unter dem roten Verbotsschild für Autos das Symbol „Radfahrer frei“.
nur, wenn sie entsprechend beschildert ist