Um einen ungestörten Unterricht aufrecht zu erhalten ist das sein recht aber spätestens nach schulschluss muss er es zurückgeben
Ich würde vermuten, dass der Lehrer als Vertreter des Hausherren zum Einzug berechntigt ist und darüber hinaus dies auch tun muss, wenn es zur Durchführung desx Unterrichtes notwendig ist. Die Schule kann ja auch das Mitbringen von Taschenrechnern oder Computern verbieten, wenn dies zur Überprüfung der Fähigkeiten der Schüler bei Prüfungen geboten erscheint.
Ja darf er.
wenn es den Unterricht stört... auf alle Fälle..danach wieder zurück..
Ja darf er. Muss es aber am Ende der Stunde bei Lehrerwechsel, oder wenn kein Lehrerwechsel stattfindet am Ende des Tages wieder aushändigen.
Er darf es auf keinen Fall länger behalten
Bei störendem Verhalten auf jeden Fall. Dann hat er sich ja über eine bestehende Norm hinweggesetzt. Dafür muss er auch die Konsequenz tragen.
Ja. Die Schule ist zum Lernen da und nicht zum Simsen. Abgesehen davon ist es eine Frage des Respekts, ob ich dem Lehrer oder dem Handy meine Aufmerksamkeit schenke.
ja, und nach dem Unterricht gibt es zurück
Kurz und knapp...
Ja es darf eingezogen werden.
Ein Blick in die Schulordnung würde da vielleicht helfen (gibt es ein Handyverbot?). Grundsätzlich aber JA, denn während des Unterrichts sollte man aufpassen und nicht am Smartphone herumspielen...