Darf ein Kino eine programmgemäße Vorstellung kurzfristig absagen?

Mehlwurmle · 08. April 2019

In meinem Leben ist es mir bis jetzt zweimal passiert, dass ich alleine im Kinosaal saß und den Film angesehen habe.

 

Als Teenager fand ich das eher persönlich etwas gruselig, habe mir darüber jedoch keine Gedanken gemacht.

 

Gestern war ich im Kino, ein erst seit dieser Woche laufender Film, und war auch wieder allein.

Gegruselt hat mich das zwar nicht mehr, aber ich habe mir Gedanken gemacht, ob es für das Kino in dem Fall nicht sinnvoller gewesen wäre, mir mein Geld zurück zu geben und den Film nicht zu spielen.

 

Darf ein Kino, von höherer Gewalt mal abgesehen, auf Grund zu weniger Besucher die Vorstellung kurzfristig absagen?

 

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Stiltskin · 08. April 2019 · 1x hilfreich

Wenn eine Kinovorstellung in den Medien angekündigt ist, kann diese kurzfristig nur abgesagt werden, wenn technische Probleme auftauchen, z. B ein Kurzschluß, Probleme in Software und /oder Hardware, wenn eine Klimaanlage ausfällt. Ich habe mich diesbezüglich nicht auf Infos aus dem Net, sondern auf die Auskünfte des Betreibers eines Programmkinos in meiner Nachbarschaft verlassen.

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chicoblack007 · 09. April 2019 · 0x hilfreich

mit einer rückerstattung ,bestimmt

cliomathi · 08. April 2019 · 0x hilfreich

Absagen kann der kinobetreiber es. Machen wird er es nicht da man ggf. Schadensersatz fordern könnte.

bs-alf · 08. April 2019 · 0x hilfreich

Ich kann es mir nicht vorstellen.

akinomezteid · 08. April 2019 · 0x hilfreich

Also einfach so nicht, auch wenn nur 1 Gast da ist.

Bei Gefahrenabwehr natürlich aber schon....

 
 

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