Wenn eine Kinovorstellung in den Medien angekündigt ist, kann diese kurzfristig nur abgesagt werden, wenn technische Probleme auftauchen, z. B ein Kurzschluß, Probleme in Software und /oder Hardware, wenn eine Klimaanlage ausfällt. Ich habe mich diesbezüglich nicht auf Infos aus dem Net, sondern auf die Auskünfte des Betreibers eines Programmkinos in meiner Nachbarschaft verlassen.
mit einer rückerstattung ,bestimmt
Absagen kann der kinobetreiber es. Machen wird er es nicht da man ggf. Schadensersatz fordern könnte.
Ich kann es mir nicht vorstellen.
Also einfach so nicht, auch wenn nur 1 Gast da ist.
Bei Gefahrenabwehr natürlich aber schon....