@doern: Nein er darf definitiv nicht einseitig (also ohne Zustimmung des Arbeitnehmers) von sich aus Urlaubstage berechnen. Als Arbeitgeber hab ich nämlich nicht das Recht Fehltage einfach als Urlaubstage ab zu Rechnen. Es kann lediglich die Lohnzahlung für diese Tage verweigert werden.
Vom Arbeitsrecht her gilt:
Zitat 1: "Kommt der Arbeitnehmer zu spät aus dem Urlaub zurück, hat er für die Ausfallzeit keinen Gehaltsanspruch und somit unbezahlten Urlaub, denn das Risiko für den Weg zur Arbeit muss er selbst tragen. Ein Anspruch auf Gehaltszahlung besteht also nur, wenn er sich mit dem Arbeitgeber auf die Anrechnung von zusätzlichen Urlaubstagen, Arbeitszeitguthaben oder eine sonstige Ausgleichsregelung einigt."
Zitat 2: "Aber Achtung: Ein Anspruch auf Bezug von Urlaubstagen für solche Vorfälle ist ein Kulanzangebot des Arbeitgebers, ein Rechtsanspruch besteht nicht."
Ja das darf er definitiv.
Vielleicht kann man ja mit dem Chef reden dass er es als Minusstunden deklariert und man hier und da mal 15-30 minuten länger bleibt.
beste Lösung ist es , einfach mal das Gespräch zu suchen mit dem Chef und auch gleich Lösungsvarianten anbieten. Damit müsste das Problem geregelt sein.
Wenns dadurch zu Fehlzeiten kommt müssen die nachgearbeitet werden.
Als Unternehmer kann ich dir sagen, NEIN er darf dir nicht einfach die Tage vom Urlaub abziehen. ABER er ist als Arbeitgeber auch nicht verpflichtet dir für die Fehltage den Lohn zu zahlen. Eine Ausnahme wäre im Paragraf 616 BGB geregelt, wonach der Lohn trotzdem gezahlt werden müsste, dieser greift hier aber nicht da das Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht aus dringenden Persönlichen Gründen erfolgte.
Also Abmahnen und unbezahlte Fehlzeit sind Humbug. Für den Streik kann der AN nichts und bekommt dafür zur Vorlage beim AG ein Schriftstück von der Airline. Jedoch kann der AG dir die Zeit als Urlaub berechnen.
Ja, weil der Arbeitnehmer das Wegerisiko trägt.
Ja das darf er, er kann dir sogar die Tage als unbezahlte Fehlzeit berechnen und dir eine Abmahnung dafür geben. Es kommt immer auf das Verhältnis zwischen AG und AN an.