ganz klar NEIN, das geht nur über Urlaub oder Überstunden abfeiern
Nein, da man eigentlich eine Ersatzbrille besitzen sollte. Wenn es jedoch nicht anders geht, muss man dann Urlaub nehmen...
Es gibt für wenige Euro Lesehilfen. Die zwar nicht auf denjenigen persönlich angepasst, taugen aber durchaus als Notbehelf. Daher: Keine Krankschreibung wegen defekter Brille
Nein, man ist kein Krankheitsfall im Sinne der Krankenkasse.
Bist Du nicht in der Lage arbeiten zu gehen, ohne das Hilfsmitte Brille, so hast Du eigentlich durch Ersatzbrille sicher zu stellen, dass deine Arbeitskraft zur Verfügung steht.
Geht das nicht, musst Du Urlaub nehmen.
Man kann sich auch ohne Grund krankschreiben lassen also damit erst Recht :)
Wenn man aber auf seine Brille angewiesen ist wäre es ziemlich dämlich sich nicht eine günstige Ersatzbrille zu besorgen
Ich denke, dass es davon abhängt, wie stark die entsprechende Beeinträchtigung dann ohne Brille ist. Vor allem kommt es auch darauf an, wie sehr die Arbeitskraft und die Sicherheit am Arbeitsplatz davon beeinflusst wird. Im Zweifel ist es deine Einschätzung plus die des Augenarztes.
Um sicherzugehen, würde ich noch den Betriebsarzt zu Rate ziehen.