StVO §17, (2a) beschreibt eindeutig, dass Krafträder (auch Kleinkrafträder) Tagsüber mit Tagfahrlicht oder sofern nicht vorhanden mit Abblendlicht fahren müssen.
Also ja, 10 oder 15 € würde es wohl kosten.
Allein schon in Deinem eigenen Interesse(!) solltest Du mit Licht fahren, da man Euch Rollerfahrer manchmal echt nicht gut sehen kann.
Ich schließe mich allen an hier.
Klingt für mich plausibel.
Fahr also besser mit Licht.
Das ist kein Forum, wieso also Gegenfragen?
Ganz einfach weils kaputt ist und ich mir die Reperatur im Moment nicht leisten kann...
Gegenfrage: Warum willst du partout nicht mit Licht fahren? Kostet dich ja (quasi) nichts. Ansonsten schliesse ich mich dem vorredner an, im eigenen Interesse kann es kein Fehler sein, egal ob es ein Gesetz dafür gibt oder nicht.