Besteht Lichtpflicht bei 50er Roller?

Kellerlanplayer · 12. Februar 2014

Hallo,

 

ich habe auf die Schnelle nur uralte Beiträge auf Google gefunden.

 

Soweit ich weiß, herrscht in Deutschland auch am Tag Lichtpflicht für Roller. Mein Kumpel behauptet, das Gesetz ist wieder gekippt worden.

 

Mache ich mich also strafbar, wenn mein Licht an meinem 50er Roller am Tag nicht an ist?

 

Beste Antwort

k491 · 12. Februar 2014 · 1x hilfreich

StVO §17, (2a) beschreibt eindeutig, dass Krafträder (auch Kleinkrafträder) Tagsüber mit Tagfahrlicht oder sofern nicht vorhanden mit Abblendlicht fahren müssen.

 

Also ja, 10 oder 15 € würde es wohl kosten.

 

Allein schon in Deinem eigenen Interesse(!) solltest Du mit Licht fahren, da man Euch Rollerfahrer manchmal echt nicht gut sehen kann.

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Eric01 · 12. März 2014 · 0x hilfreich

Ich schließe mich allen an hier.

 

Klingt für mich plausibel.

 

Fahr also besser mit Licht.

Kellerlanplayer · 13. Februar 2014 · 0x hilfreich

Das ist kein Forum, wieso also Gegenfragen?

 

Ganz einfach weils kaputt ist und ich mir die Reperatur im Moment nicht leisten kann... 

Paletto · 13. Februar 2014 · 0x hilfreich

Gegenfrage: Warum willst du partout nicht mit Licht fahren? Kostet dich ja (quasi) nichts. Ansonsten schliesse ich mich dem vorredner an, im eigenen Interesse kann es kein Fehler sein, egal ob es ein Gesetz dafür gibt oder nicht.

 
 

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