Zu
<link> : Wenn ich nicht um die Kurve gucken kann, dann brettere ich da erst Recht nicht über den Standstreifen der Autobahn an einer Unfallstelle vorbei. §1 Abs 2 StVO bei Interesse

Und wenn es ein Ausweichmanöver war, um nicht ins Stauende zu krachen? Ansich eine gute Idee, nur diesmal war halt auch der Seitenstreifen belegt. So lange du den genauen Sachverhalt nicht kennst, solltest du nicht urteilen, das wäre schlicht dumm!