Vergleich im Fall angeblich gestohlener Brötchen

Heilbronn (dpa) - Nach dem Rechtsstreit um den angeblichen Diebstahl dreier Brötchen in einem Krankenhaus in Künzelsau (Baden-Württemberg) bleibt eine entlassene 59 Jahre alte Küchenangestellte ohne Job.

Die Frau nahm am Freitag vor dem Arbeitsgericht Heilbronn ein Angebot ihres früheren Arbeitgebers an, ihr Gehalt bis September weiter zu zahlen, aber an der Kündigung festzuhalten. Den Vorwurf des Diebstahls erhält die Klinik aber nicht aufrecht.

Das Krankenhaus hatte der Mitarbeiterin nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, weil im Februar drei Brötchen in ihrem Spind gefunden worden waren. Das Vertrauen zu der Mitarbeiterin sei nach dem Fund zerstört gewesen, sagte der Klinik-Personalchef Willi Kopp. Richterin Anja Berkner hatte im Prozess durchblicken lassen, dass sie die fristlose Kündigung nicht aufheben werde.

Am 24. Februar waren dringend Brötchen gesucht worden, um einen neu aufgenommenen Patienten mit einem Abendessen zu versorgen, sagte Kopp. Schließlich mussten alle Mitarbeiterinnen der Küche ihre Spinde öffnen. «Entweder kann ich einer Arbeitnehmerin vertrauen, oder nicht», meinte Kopp. Der Wert einer Sache spiele dafür keine Rolle. «Die Küchenkräfte durften dabei immer von den Lebensmitteln essen, sie aber nicht mitnehmen.»

Die 59-Jährige hatte gehofft, vor Gericht mit Hilfe von Zeugen ihre Unschuld beweisen zu können. «Ich hatte die Brötchen in den Schrank gelegt und wollte sie nach Feierabend mit einer Kollegin essen», sagte die gelernte Beiköchin. Doch ein Bäckereilieferant widersprach den Angaben der 59-Jährigen, er habe ihr im Februar gesagt, ein Teil der ins Krankenhaus gebrachten Brötchen seien geschenkt. «Nein, ich bringe keine Geschenke, höchstens mal eine Flasche Wein, zu Weihnachten.» Auch zwei Mitarbeiterinnen der Krankenhausküche bestritten die Darstellung der Klägerin.

Immer wieder erregen Kündigungen wegen Bagatellschäden Aufsehen: Im Februar verlor eine Berliner Supermarkt-Kassiererin wegen zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach 30 Jahren ihren Job. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheidet am Dienstag, ob sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Revision einlegen kann. Und am kommenden Donnerstag (30. Juli) verhandelt das Mannheimer Arbeitsgericht den Fall eines Müllmanns, der ein Kinderbett vom Müll mitgenommen hatte und deshalb entlassen wurde.

Prozesse / Arbeitsmarkt
24.07.2009 · 16:15 Uhr
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