Unterstützung von Shortselling? Lyft droht Morgan Stanley mit Klage
Lyft vs. Morgan Stanley
Der Fahrdienstleister Lyft beschuldigt die Investmentbank Morgan Stanley, Leerverkäufe für Investoren zu unterstützen, die eigentlich an eine Lock-up-Vereinbarung gebunden ist. In einem Brief der Anwälte Lyfts vom 2. April forderte das Unternehmen die Bank auf, die Vermarktung dieses Shortselling-Produktes zu stoppen, das Lyft zufolge den Handel seiner Aktien störte, wie CNBC kürzlich berichtete. Der Fahrdienstleister drohte in diesem Zuge mit rechtlichen Schritten.
In dem Brief wurde ein Artikel der New York Post zitiert, der darüber schrieb, dass die US-Bank ein Produkt vermarktete, das den Pro-IPO-Aktionären von Lyft eine Möglichkeit bot, die getroffenen Lock-up-Vereinbarungen zu umgehen, die sie daran hindern, für mindestens sechs Monate nach dem Börsengang Aktien zu verkaufen. Sollen die Vorwürfe stimmen, wäre Morgan Stanley "in unerlaubter Einmischung tätig", heißt es in dem Brief.
Morgan Stanley unschuldig?
Gegenüber CNBC soll Morgan Stanley inzwischen erklärt haben, dass es "einen Verkauf, Leerverkauf, ein Sicherungsgeschäft, einen Tausch oder eine Übertragung von Risiken oder Werten im Zusammenhang mit Lyft-Aktien für einen Lyft-Aktionär, der von der Gesellschaft identifiziert oder uns anderweitig als Gegenstand der Lyft-Lock-up-Vereinbarung bekannt ist, weder direkt noch indirekt vermarktet oder ausgeführt hat".
"Die Tätigkeit unserer Firma war im normalen Verlauf des Market Making, und jede Andeutung, dass Morgen Stanley sich bemüht hat, ‘Short-Druck’ auf Lyft auszuüben, ist falsch", ergänzte der Sprecher der Investmentbank.
Wird Lyft Morgen Stanley verklagen?
Die Regulierungsbehörde The Financial Industry Regulatory Authority soll bereits Untersuchungen eingeleitet haben. Auch die Securities and Exchange Commission (SEC) könnte die Ermittlungen bald aufnehmen, fallen die Vorwürfe doch in ihren Zuständigkeitsbereich. Eine Klage von Lyft oder auch der SEC würde vermutlich dazu führen, dass Morgan Stanley eine Liste seiner Kunden herausgeben müsste, die Leerverkäufe tätigen, um auf diese Weise Anleger zu identifizieren, die der Lock-up-Vereinbarung unterliegen. Dies könnte letztlich weitere Rechtsstreitigkeiten für die Investoren selbst bedeuten.
Ob der Streit hier endet oder Lyft weiter gegen Morgan Stanley vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Spannend bleibt auch, wer die Fehlinformationen über ein Shortselling-Produkt verbreitet haben könnte, sollte Morgan Stanley die Wahrheit sagen.
Die Lyft-Aktie verlor an ihrem zweiten Handelstag zwischenzeitlich bis zu 12 Prozent. Es folgten Spekulationen, dass der Rückgang zumindest teilweise auf die frühe Nachfrage nach Leerverkäufen zurückzuführen sei. Ob dies aber tatsächlich der Auslöser war, ist nicht bekannt. Inzwischen konnten sich die Papiere wieder etwas erholen.