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Ein Zwölfjähriger, der einen ‚apfelsinengroßen Gegenstand' anzündet, handelt neugierig, nicht fahrlässig. Die eigentliche Frage ist: Wer hat diesen Sprengstoff importiert, verkauft, gezündet und dann liegen gelassen? Die Verantwortung liegt bei denen, die illegale Kugelbomben auf öffentlichen Sportplätzen liegen lassen – nicht bei Eltern, die keine Bombenräumungs-Briefings durchführen, wenn ihr Kind zum Bolzplatz geht.