Berlin (dpa) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV begründet nach Erläuterungen des scheidenden Gerichtspräsidenten keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Regelsätze. Die vom Gericht geforderten zusätzlichen Leistungen für Kinder wie Schulbücher oder Taschenrechner könne der Staat ...

Kommentare

(7) k293295 · 27. Februar 2010
@1: Auf Klassenfahrten könnten die Kinder ja ihren Horizont erweitern. Das muß natürlich verhindert werden. :-( @2: Diese Erfahrung machen auch Arbeitgeber: Wer sich auf's Arbeitsamt verläßt, ist verlassen. @3: Schon die Schulbücher meines Sohnes (3. Klasse) kosteten 130 €. @4 @5: Genau DAS ist gewollt - diskriminieren, gegeneinander aufhetzen, um besser ausbeuten zu können. @6: Koch & WW werden schon nen Weg finden <link> auszuhebeln :-(
(6) schlappsack · 27. Februar 2010
für mich hört sich das an als würde hier nun der grundstein für arbeitspflicht gelegt wenn das erstmal kommt dann haben wir das absolute desaster weil dadurch noch mehr jobs verloren gehen und sich die zahl der minimalverdiener deutlich erhöht dies hat zur folge das alle sozialabgaben in die höhe schiessen durch kohls privatisierungspolitik ist doch schon enormer schaden entstanden energiegewinnung hätte immer staatlich bleiben müssen damit wäre vieles finanzierbar
(5) Wolf · 27. Februar 2010
Schön, die einen Kinder zahlen das dann Bar und die Anderen geben dann einen "Gutschein" ab. Warum, machen wir das nicht auch mit den Politikern und Richtern, ein Teil als normale Zahlung und den Rest als "Gutschein" Was hat sich doch die Menschenverachtung mittlerweile in den Köpfen festgesetzt. Nicht der Arbeitslose ist Schuld an der Situation, sondern Gewinn-und Raffsüchige Unternehmer entlassen die Menschen, jeder kann Morgen auf der Straße stehen um dann von "Gutscheinen" zu leben?
(4) quak · 27. Februar 2010
Diskriminierend, wen man mit seinem Kind Schulsachen kauft und zahlt mit Gutschein .....! Hätten sie die 9,6 Mrd. genommen die der BW Hubschrauber gekostet hat und der nicht zu gebrauchen ist, dazu die Kohle für die Auslandseinsätze, hätte sich diese Diskussion schon erledigt.
(3) sonja73 · 27. Februar 2010
Vor allem wird da immer von 359 Euro als Regelsatz gesprochen, das ist aber NUR bei Alleinstehenden/Alleinerziehen den so. Wenn man in einer Partnerschaft lebt, werden NUR noch 323,- Euro pro Kopf gezahlt.Das wird aber immer gar nicht so erwähnt.Und mehrtägige Klassenfahrten wurden bisher auf Antrag immer übernommen.Ferner gab es zum Anfang des Schuljahres pro Kind 100 Euro zur Beschaffung von Schulbüchern.
(2) zuckerhase · 27. Februar 2010
durch die hilfe vom arbeitsamt habe ich noch nie eine arbeitsstelle bekommen....um das mal deutlich zu sagen! ich hab sie immer selber gefunden,weil wenn ich mich auf das arbeitsamt verlassen hätte wäre ich ein harz4 empfänger....
(1) baffi · 27. Februar 2010
Ich finde immer wieder die Unwissenheit der Politiker erschreckend. Klassenfahrten (jedenfalls solche, die mehrtägig sind und dem Lehrplan entsprechen) sind nicht Teil der Regelleistung, sondern werden auf Antrag zusätzlich bezahlt.
 
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