Karlsruhe (dts) - Ein Hauptkommissar aus Bayern hat sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, um die Erlaubnis für eine Tätowierung zu erhalten. Das Gericht bestätigte, ein entsprechendes Verfahren sei anhängig, berichtet der "Spiegel". Der Kläger will sich "aloha" auf den Unterarm stechen ...

Kommentare

(4) O.Ton · 14. Februar 2021
Kleine korrekte Tätowierung ausserhalb Kopp und Hals könnte ich verstehen. Stärker tätowierte Wachtmeister/Kommissare nicht. Solche Typen kann ich nicht respektieren.
(3) knueppel · 14. Februar 2021
@2 😂 Das war auch mein erster Gedanke...ansonsten kann man nur sagen - was für mittelalterliche Vorschriften.
(2) setto · 14. Februar 2021
"Der Spruch erinnere ihn an seine Flitterwochen auf Hawaii, sagte der Beamte dem Magazin." Vielleicht ist er mal dankbar das er da nicht dran erinnert wird :-DD
(1) mesca · 14. Februar 2021
Hat der Mann sonst keine Probleme oder will er einen Präzedenzfall schaffen?
 
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