Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Bundeswehr darf auch im Inland militärische Mittel einsetzen - aber nur in Extremfällen wie zur Abwehr von Terrorangriffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit in einer höchst umstrittenen Frage die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern ...

Kommentare

(36) monet · 19. August 2012
@35: Die einzige Voraussetzung, um Art 87a Abs. 4 anzuwenden, ist Art 91 Abs. 2 GG. Selbst Art 87a Abs4 ist eindeutig wann diese Vorraussetzung gegeben ist: "(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes..."
(35) Indianerle · 18. August 2012
@all Lest doch bitte mal Grundgesetz Artikel 87 a (4) durch. Schon von Anfang an kann die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden. Jeder der länger beim Bund war wird darüber belehrt. Besonderst der Satz mit "Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständiger." Bei einem Bürgerkrieg z.B.
(34) ZApho26 · 18. August 2012
Jetzt kann man ja zukünftige soziale Unruhen mit "miltärischen" Mitteln begegnen
(33) palpatine · 18. August 2012
"Freiheit stirbt mit Sicherheit"
(32) Herzoegchen90 · 18. August 2012
In der BRD gab es bisher keine Terroranschläge und auch die Nationalgarde (Militär im Innern) der USA konnte 9/11 nicht verhindern, warum also brauchen wir Militär, dass nicht nur humanitär, sondern auch militärisch im Inland agiert? Und auch wenn es für manche Verschwörungstheorie ist, ich glaube die Politik hat mittlerweile Angst vor der Bevölkerung und trifft deshalb Vorbereitungen. Vorbereitungen, die unsere Freiheit und Demokratie aufweichen, um Macht von einigen wenigen zu sichern.
(31) Malwasandres · 17. August 2012
@30 Das "genau Lesen" würde sich erübrigen, wenn Du nicht allgemein über irgendwas, sondern konkret zum Thema schreiben würdest. Bei einem solch strittigen Thema sollte man das eh tun.
(30) monet · 17. August 2012
@29: Bitte genau lesen ich schrieb über freie Gesellschaften nicht über das BVG Urteil: "Sicherheit" durch Überwachung & Repression nennt man Polizeistaat. Im Kontext: Eine freie Gesellschaft muß Unsicherheiten und Gewalt gegen Sie erdulden können sonst ist sie nicht frei. Ja es wird geurteilt, eine freie Richterliche Instanz erhebt Anklage wie zB der Staatsanwalt. Das BVG handelt nur bei Einreichung von Klagen. Das BVG ist sicherlich erhaben aber nicht wie dargestellt unabhängig.
(29) Malwasandres · 17. August 2012
@alle - Vergleiche mit der Weimarer Republik (und einem evtl. drohenden 3. (bzw. 4.) Reich) zu ziehen sind ja wohl an den Haaren herbei gezogen angesichts unserer demokratischen Situation. Lasst mal die Kirche im Dorf. @alle - Das BVG beweist andauernd seine Unabhängigkeit. Es gibt genügend Urteile, auch in sehr wichtigen Fragen, in denen gegen die politische Auffassung entschieden wird. @20 Wo siehst Du bei dieser Entscheidung "Repression und Überwachung"?
(28) monet · 17. August 2012
@26: a) 4 Richter werden von 12 Abgeordneten gewählt die off. sprachweise ist ernannt. b) Es gibt keine Transparenz bei den Wahlen und die Richtern sind Mitglieder der Parteien. Die Kammer muß einstimming entscheiden bei 3 Richtern. c) Das Verfassungsgericht ist weisungsgebunden und kann erst im Zuge einer eingereichten Verfassungsbeschwerde handeln. d) Das EUGH ist durch den Solange-2-Beschluß dem BVG übergeordnet. e) Gesetzesvorlage zur Einschränkung der Verfassungsbeschwerde durch Bürger
(27) Redigel · 17. August 2012
Müsste die Bundeswehr jetzt nicht vor dem Bundestag Stellung beziehen? ^^
(26) Kojak · 17. August 2012
wählen? Die Bevölkerung, wo 90% nichtmal die Namen kennen, geschweige denn auch nur Ansatzweise die bisherige Arbeit?
(25) Kojak · 17. August 2012
@22 Es geht doch um den befürchteten "kriegerischen Einsatz" im INNEREN und nicht als Teil der NATO irgentwo auf der Welt. Was würde denn passieren es würde wirklich die BW aggressiv gegen die Zivilbevölkerung im Inneren vorgehen. Glaubt ihr ernsthaft Resteuropa würde zugucken und Applaus spenden? Glaubt hier auch nur einer das die Welt zuschauen würde wie sich in D erneut ne Dikdatur aufbaut oder die "westl Welt" zusammen milit. gegen die Zivilbev. losgehen würde? BTW Wer soll die Richter sonst
(24) k293295 · 17. August 2012
Ermächtigungsgesetz 2.0 - und die Einschränkungen des BVerfG sind nicht strafbewehrt, werden also im Ernstfall niemanden in der ReGIERung interessieren müssen. Na, dann Deutschland, es war schön mit dir.
(23) k246190 · 17. August 2012
@22 dir reichverfassung von 1919 ist rechtsverbindlich und völkerrechtlich bindend.nicht das grundgesetz der ngo "bundesrepublik",das grundgesetz ist von den siegermächten,als zwischenlösung,bis zu einem friedensvertrag mit dem deutschen reich gültig.sonst nichts weiter.es erfüllt nicht die rechtsnorm einer verfassung,weil wesentliche merkmale fehlen.
(22) monet · 17. August 2012
@21: Das Verfassungsgericht ist nicht unabhängig! Direkt werden 4 Richter mit 2/3 Mehrheit durch den Bundesrat gewählt, 4 weitere werden im Bundestag durch 12 Abgeordnete gewählt. Schon mal darüber nachgedacht warum wir ein Verfassungsgericht haben aber keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz? Und wo schaut man genau hin bei den Soldaten vor Somalia, in Afghanistan international als bewaffneter Konflikt/ Krieg deklariert in Deutschland aufgrund der Verfassung (!) als zivile Hilfe deklariert
(21) Kojak · 17. August 2012
@17 Eben wegen Deutschlands Geschichte schaut man weltweit einmal mehr hin wenn in D. ne Armee eingesetzt wird oder nicht. Und wozu persönlich werden, ausser Beleidigungen kommt nix mehr ? O.o OK, deiner Meinung nach ist das Gericht nicht unabhängig, also müsste es ja Entscheidungen im Sinne der Regierenden treffen. Dann frag ich mich warum genau das gleiche Gericht in letzter Zeit soviel frisch beschlossenen Gesetzte gekippt hat. Lass mich raten, das ist Teil der Verschwörung ?
(20) monet · 17. August 2012
@14: Die bisherige Auffassung einer freien und modernen Gesellschaft war das eine Gesellschaft auch Anschläge und Mord ertragen musste und den Tod von Zivilsten in Kauf nehmen musste (zB Landhut, RAF, Oklahoma-City, IRA, Breivik, etc). Abzuwehren ist ein (Terror-) Anschlag nur durch polizeiliche und Nachrichtendienstliche Ermittlungen. "Sicherheit" durch Überwachung & Repression nennt man Polizeistaat. @16: komische Logik, warum überhaupt dann eine Trennung zwischen Polizei und Polizei?
(19) Kojak · 17. August 2012
@17 Der Beschluss kommt vom Bundesverfassungsgericht, was hätte denn selbiges von einem militärischen Einsatz gg die eigene Bevölkerung im Inneren? Und jetzt erzähl mir nicht das Gericht sei nicht unabhängig von unseren Regierenden. Was würde denn bei einem Kollaps passieren? Revolution O.o so wie in GR, Spanien? Was glaubst du was passieren würde bei BW-Panzern gg die Bevölkerung? Der Rest der Welt schaut zu...oh warte ich vergaß es ist ja n weltweites Komplott, alle würden mitmachen....
(18) k246190 · 17. August 2012
warum ist denn eure weimarer republik zugrunde gegangen.genau am millitär im inneren. schon vergessen?die freichors,die anarchisten mörder,die rechten und linken paramillitärs,die kaiserlichen, den ludendorf und das übrige pack welches seine weimarer suppe kochten. die versager von der spd,uspd,kommunisten,nsdap,cen trum (cdu)-die ja den hitler bändigen wollten und ihn hinauf geholfen haben reichskanzler zu werden.deshalb stand fest.nie wieder soll das millitär im inneren eingestzt werden.
(16) k136403 · 17. August 2012
Polizei gibt´s ja kaum noch und wird immer weniger, demzufolge muß im Notfall das Militär ran; völlig richtig, jedenfalls meiner Meinung nach.
(15) Kojak · 17. August 2012
Ich finds erschreckend, erschreckend wie dummprimtiv so mancher ist. Nein nicht die aus den Nachrichten, eher die die das Miltär immer noch 1850 ansiedeln und meine bei nem "Militäreinsatz im Inneren" werde erstmal grundsätzlich zuerst geschossen und dann der Zusändige gefragt warum man hier sei. Manche sollten ernsthaft ihre Paranoia behandeln lassen...
(14) Malwasandres · 17. August 2012
Überseht Ihr da nicht etwas? Auch wenn ich nicht erwarte, dass ein 11.09. nochmal und dann ausgerechnet in D passiert, wie sonst wenn nicht mit militärischen Mitteln wäre ein (terroristischer wie militärischer) Angriff innerhalb Deutschlands abzuwehren?
(13) dubberle · 17. August 2012
Es mögen Konflikte im Innern denkbar sein, bei denen die Polizei selbst überfordert ist. Da nun das Urteil so gefallen ist, sollte das Ganze in ein Gesetz gegossen werden, welches insbesondere Wert auf juristisch überprüfbare Zulässigkeitskriterien legt. Dazu die Vorschrift in solchen Fällen das Militär zwingend der Polizei zu unterstellen, und gut ist. So bliebe die Durchführung von Einsätzen im Innern in der Hand der Polizei und die besonderen Fähigkeiten des Militärs blieben dennoch verfügbar
(12) Chris1986 · 17. August 2012
Ich sehe das ebenfalls sehr kritisch. Wir haben ganz bewusst im Grundgesetz den militärischen Einsatz unserer Verteidigungsarmee im Inneren ausgeschlossen um Ansätze im Keim zu ersticken die dazu führen könnten, dass das Militär gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt wird. Hier scheint man langsam Angst zu bekommen, das Volk könnte aus seinem stillen Hinnehmen doch einmal ausbrechen und auf die Straße gehen.
(11) spreepirat · 17. August 2012
muhahahaha - die einführung der diktatur in tippelschritten und der deutsche normaldepp merkt nix.... @3 zwischen katastrophenschutz und waffeneinsatz gegen die eigene bevölkerung gibt es einen kleinen unterschied und wenn du das nicht begreifst, tust du mir einfach leid
(10) monet · 17. August 2012
@9: Ja das ist richtig. Es besteht allerdings meiner Meinung ein bedeutener Unterschied zwischen Katastrophenschutz & Hilfe im zivilen Rahmen gegenüber dem vorauseilenden Katastrophenschutz mit militärischen Mitteln. Militärische Mittel sind ein Euphemisus für bewaffnete Auseinandersetzung/ bewaffneter Konflikt/ Kampfhandlungen. Insbesondere das vorauseilend im Zusammenhang mit dem Militäreinsatz ist kritisch zu betrachten, da es sich eine Variante der Bush-Doktrin handelt.
(9) wahnsinn · 17. August 2012
@8 Auch im Katstrophenfall war der Einsatz der Bundeswehr ursrünglich nicht möglich und nicht vorgesehen. Das wurde erst Jahre nach der Hamburger Flut erlaubt, als sich der damalige Innensenator Helmut Schmidt über geltendes Recht hinweg gesetzt hat.
(8) monet · 17. August 2012
@3: Im Katastrophenfall, durfte stets auch die Bundeswehr zur Hilfe gerufen werden zur Gefahrenabwehr, neu ist der Einsatz militärischer Mittel zur Abwehr von Gefahren im Vorfeld, das heisst es werden Präventive Maßnahmen geduldet wenn der Bundesregierung diese beschliesst. Die Grenzen der Gewaltenteilung, ein Grundpfeiler einer Demokratie, wird dadurch aufgeweicht - wenn auch nur in Aussnahmefällen.
(7) Hebalo10 · 17. August 2012
@5, nicht nur gleich die Nazikeule schwingen, Dein Beitrag ist schon mehr, als beleidigend, auch wenn es nicht mich betrifft. Kann mir aber vorstellen, in welche Richtung es bei Dir geht. @8, die Definition Gewaltenteilung ist kompliziert und von Staat zu Staat abweichend, um bei @5 zu bleiben, unter dem bärtigen Mann ab 1933 gab es keine Gewaltenteilung, im Faschismus nicht möglich und nicht gewollt.
(6) Hebalo10 · 17. August 2012
@1+@2:" Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, «die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen». Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig." Man sollte auch eine längere News vollständig lesen!
(4) Wannabe · 17. August 2012
Ich verstehe nummer 1 und 2 auch nicht. Wenn die Bundeswehr freie Kapazitäten hat ist es doch durchaus legitim, wenn diese sich nützlich macht. Wenn eine Millitärdiktatur entsteht, dann scheißen die wahrscheinlich eh auf Gesetze. Von daher muss man nun nicht alles immer dramtisieren.
(3) Quincy27 · 17. August 2012
@1 @2: Komisch. Kommt es zu Unglücken wie Hochwasser und sonstigem sind sie auf einmal wieder gut genug oder was? Wird Zeit das man mit dem rumgeheule aufhört. In andern Ländern ist sowas standart selbst bei großen Sportveranstaltungen und trotzdem ist dort nirgends ein "neues Reich" ausgerufen worden. Also immer locker bleiben und mal mit den Verschwörungstheorien aufhörn. Mal isses die Polizei, Bundeswehr mal kleine Grüne Menschen. Manche Leute haben anscheinend zuviel Freizeit ^^
(2) macsoja · 17. August 2012
Man fragt sich nun schon, warum kommt die Entscheidung gerade jetzt und mit welchen Inlands-Katastrophen/Gefahren, die einen Waffeneinsatz erforderlich machen, rechnet man hier? Und die Definition, was nicht passieren soll, ist genauso schwammig. Denn, bei einer "normalen DEMO" braucht das Militär nicht einschreiten. Aber eine "Zusammenrottung radikaler Subjekte mit terroristischer Tendenz" klingt doch gleich gefährlich und da kann man auch mal mit dem Panzer hinfahren, zu so einer Sitzblockade.
(1) k319667 · 17. August 2012
Wenn das nicht eine Absurdum Führung der Väter des Grundgesetzes ist. Nach den Erfahrungen des 3 Reiches hatten diese sicher nicht vor das eine Arme je wieder eingesetzt wird um das Deutsche Volk zu Bedrohen. Im Ernstfall bleibt nur zu Hoffen das die Soldaten und ihre Offiziere genug Einsicht besitzen sich nicht gegen jene zu stellen die sie Beschützen sollen. Eine Armee in einer Demokratie ist für Landesverteidigung zuständig nicht für Polizeiaufgaben oder Todesschwadron.
 
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