Köln (dts) - Michael Hüther, Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), hat sich für finanzielle Sanktionen gegen Impfverweigerer ausgesprochen. Er könne sich vorstellen, dass gesetzlich Versicherte, die sich ohne medizinische Begründung nicht impfen lassen wollen, einen ...

Kommentare

(7) Pontius · 06. Januar 2021
@5 Wenn das Eis einmal gebrochen ist...
(6) setto · 06. Januar 2021
Totaler Müll, aber braucht man eigentlich nicht drüber diskutieren, denn das ist kein indirekter sondern ein direkter Impfzwang und den soll es bekannntlich nicht geben. Aber Herr Hüther war so auch mal wieder in den Medien^^
(5) colaflaschi · 06. Januar 2021
Dagegen, wäre irgendwie ein indirekter Impfzwang, und sowas mag ich nicht ... dann müsste auch jeder raucht, gerne isst (dick isst), oder Alkohol trinkt (usw) auch von Sanktionen betroffen werden. Den Quatsch fügt man sich auch selber zu, bzw könnte was dagegen machen ... btw das soll nicht heissen, das ich gegen das Impfen bin, ganz im Gegenteil: Würde mir eigentlich wünschen das jeder das von sich aus freiwillig macht =)
(4) guk · 06. Januar 2021
Ist doch logisch das er so etwas fordert! Denn wenn es umgesetzt wird, können sich die Unternehmen die Vorsorgemassnahmen sparen!
(3) Lenna · 06. Januar 2021
Unsinn. Das wäre verfassungswidrig und solange nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, die Diskussion darüber ist einfach absolut überflüssig.
(2) gabrielefink · 06. Januar 2021
Davon abgesehen sollen sie erst einmal alle impfen die es wollen, bevor man über solche drastischen Maßnahmen nachdenkt. Ich bin überzeugt, im Laufe der Zeit wird es genügend "Nachzügler" geben um die notwendige Impfquote zu erreichen. Bis dahin wird es sicher auch Alternativen an Impfstoffen geben, für die, die der mRNA Methode skeptisch gegenüberstehen.
(1) gabrielefink · 06. Januar 2021
<Michael Hüther, Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), hat sich für finanzielle Sanktionen gegen Impfverweigerer ausgesprochen.> Die Impfung ist freiwillig, Herr Hüther, es besteht keine Pflicht. Das bedeutet, man darf niemanden dazu zwingen, auch nicht durch die Hintertür. Ich sehe schon die lange Liste der Klagen ...
 
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