Gift-Kobra ging Jägern auf den Leim - tot
Das geschwächte Jungtier sei auf die klebrige Falle gekrochen, die von den Jägern in dem Wohnhaus ihres Besitzers ausgelegt worden war, sagte der Mülheimer Stadtsprecher Volker Wiebels am Donnerstag. Feuerwehrleute entdeckten den Kadaver der nur etwa 30 Zentimeter langen und etwa fingerdicken Schlange bei einer Kontrolle der Dachgeschosswohnung.
«Wir sind alle heilfroh», sagte Wiebels. Falls man das Tier nicht gefunden hätte, wäre für die Bewohner immer ein Restrisiko geblieben. Früher oder später hätte man das vorsorglich evakuierte Mehrfamilienhaus auch ohne den Schlangenfund wieder für die Bewohner freigeben müssen. Nun könnten die Mieter wieder unbesorgt ihre Wohnungen beziehen.
Während des dreiwöchigen Einsatzes hatte sich die bis dahin ruhige Wohngegend im Ausnahmezustand befunden. Unmittelbar nachdem der 19- Jährige Besitzer das Verschwinden der hochgiftigen Monokelkobra aus einem Terrarium in seiner Wohnung gemeldet hatte, waren zahlreiche Retter angerückt und hatten die Straße abgesperrt. Die Wohnung des Schlangenhalters wurde komplett entkernt.
Nach einem mehrtägigen Dauereinsatz der Helfer mussten alle Bewohner das Haus verlassen. Täglichen Patrouillen der Feuerwehr durch das Schlangenhaus hatten zunächst nichts ergeben, so dass die Schlangenjäger bereits über den Einsatz von Hitze oder von Mäuse- Ködern nachgedacht hatten, um das gefährliche Tier endlich aus seinem Versteck zu locken.
Die Gesamtkosten des Einsatzes werden auf rund 100 000 Euro geschätzt. «Das wird die Stadt zunächst einmal bezahlen müssen», sagte Wiebels. In den nächsten Tagen werde der Schlangenhalter jedoch eine entsprechende Rechnung erhalten. Ob der 19-jährige allerdings die Summe bezahlen kann, ist ungewiss. «Vielleicht gewinnt er ja im Lotto», meinte Wiebels.
Der Schlangen-Kadaver wurde ins Mülheimer Tierheim gebracht. Der Deutsche Tierschutzbund bedauerte den Tod des Reptils und forderte ein Verbot der Haltung exotischer Tiere. Derzeit sei der Umgang mit wilden Tieren in Deutschlands Wohnzimmern jedoch uneinheitlich geregelt. Während in anderen Bundesländern bereits Einschränkungen bis hin zu einem generellen Verbot der Haltung existierten, sei dies in Nordrhein-Westfalen nicht der Fall.