Gewerbesteuer nicht weiter erhöhen!
IHK: Haushalte auch über die Ausgabenseite konsolidieren
(pressebox) Saarbrücken, 28.08.2014 - Die IHK appelliert an die Saarkommunen, die Gewerbesteuerhebesätze nicht weiter zu erhöhen. Denn diese liegen hierzulande seit Jahrzehnten deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die dadurch entstehende Zusatzbelastung für die Saarwirtschaft summiert sich auf 30 bis 40 Millionen Euro jährlich. Das belastet die Eigenkapitalbildung und Investitionskraft der Unternehmen. Bei der Grundsteuer liegen die Hebesätze dagegen rund sieben Prozent unter dem Bundesschnitt. (Stand 2013)
Statt über die Einnahmenseite sollten die Kommunen aus Sicht der IHK ihre Haushalte verstärkt über die Ausgabenseite konsolidieren. "Weitere Kooperationen vor allem zwischen den kleineren Kommunen und eine Trendwende in der Personalentwicklung können dazu ebenso beitragen wie die von uns vorgeschlagenen gemeindeübergreifenden Trägergesellschaften für Schwimmbäder oder auch größere Mehrzweckhallen. Über solche Trägergesellschaften ließe sich das Angebot so steuern, dass es gleichermaßen attraktiv bleibt wie nachhaltig finanzierbar wird", so der stv. IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen.
Mit großer Verwunderung - so Klingen - haben wir zur Kenntnis genommen, dass Verdi trotz des seit 2006 im Ländervergleich sehr stark gestiegenen Personalbesatzes der Saar-Kommunen erklärt hat, dass es beim Personal keinerlei Einsparpotenziale gebe. Hierzu begrüßt die IHK die Aussage des Vizepräsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Klaus Lorig, dass die Kommunen auch Entscheidungen treffen müssten, "die schmerzlich sind und nicht allen gefallen, die aber im Interesse unserer nachfolgenden Generationen zur Vermeidung eines nicht mehr beherrschbaren Schuldenberges unausweichlich sind."
Nach Auffassung der IHK muss es bei der Gestaltung der kommunalen Haushalte entscheidend darauf ankommen, die konsumtiven Ausgaben so zu begrenzen, dass ausreichende Spielräume für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Zukunftsinvestitionen bleiben. Andernfalls würde der Wirtschafts- und Lebensstandort Saarland auf Dauer an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Die IHK sieht aber auch den Bund in der Verantwortung. Sie hält es für wünschenswert und geboten, die Kommunen in eine Altschuldenlösung für das Land mit einzubeziehen, sie bei den Sozialausgaben zusätzlich zu entlasten und ihre Steuerkraft im Länderfinanzausgleich voll zu berücksichtigen.
Statt über die Einnahmenseite sollten die Kommunen aus Sicht der IHK ihre Haushalte verstärkt über die Ausgabenseite konsolidieren. "Weitere Kooperationen vor allem zwischen den kleineren Kommunen und eine Trendwende in der Personalentwicklung können dazu ebenso beitragen wie die von uns vorgeschlagenen gemeindeübergreifenden Trägergesellschaften für Schwimmbäder oder auch größere Mehrzweckhallen. Über solche Trägergesellschaften ließe sich das Angebot so steuern, dass es gleichermaßen attraktiv bleibt wie nachhaltig finanzierbar wird", so der stv. IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen.
Mit großer Verwunderung - so Klingen - haben wir zur Kenntnis genommen, dass Verdi trotz des seit 2006 im Ländervergleich sehr stark gestiegenen Personalbesatzes der Saar-Kommunen erklärt hat, dass es beim Personal keinerlei Einsparpotenziale gebe. Hierzu begrüßt die IHK die Aussage des Vizepräsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Klaus Lorig, dass die Kommunen auch Entscheidungen treffen müssten, "die schmerzlich sind und nicht allen gefallen, die aber im Interesse unserer nachfolgenden Generationen zur Vermeidung eines nicht mehr beherrschbaren Schuldenberges unausweichlich sind."
Nach Auffassung der IHK muss es bei der Gestaltung der kommunalen Haushalte entscheidend darauf ankommen, die konsumtiven Ausgaben so zu begrenzen, dass ausreichende Spielräume für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Zukunftsinvestitionen bleiben. Andernfalls würde der Wirtschafts- und Lebensstandort Saarland auf Dauer an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Die IHK sieht aber auch den Bund in der Verantwortung. Sie hält es für wünschenswert und geboten, die Kommunen in eine Altschuldenlösung für das Land mit einzubeziehen, sie bei den Sozialausgaben zusätzlich zu entlasten und ihre Steuerkraft im Länderfinanzausgleich voll zu berücksichtigen.