Frankfurt/Main (dpa) - Vor neun Jahren entführt und ermordet Magnus Gäfgen den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler - jetzt muss ihm das Land Hessen eine Entschädigung zahlen, weil die Polizei im Verhör mit Folter gedroht hatte. Das Urteil stößt nicht überall auf Verständnis. Gäfgen wurde 3000 ...

Kommentare

(25) k381986 · 04. August 2011
lasst diesen Wixer als Freiwild in den Knast oder schickt ihn in die Wüste. Wer sowas verteidigt gehört selbst in den Bau als Freiwild. Möchte mal sehen wie es den Kritikern gehen würde, wenn das eigene Kind betroffen wäre. Abschlachten den Arsch!!!!!!!!!
(24) k42800 · 04. August 2011
Mit Kindermörderinnen wird weniger hart ins Gericht gegangen!
(23) anna1503 · 04. August 2011
die antwort auf dieses urteil kann nur lauten: raus mit der sau aus dem einzelvollzug! da kann er sich für 3.000 noch viele jahre bücken!
(22) Kopfzoo · 04. August 2011
Ich bin erstaunt, hier doch so viele vernünftige Kommentare zu lesen. Ich hätte viel mehr Stammtischgesülze à la "der verdient kein Geld, sondern nur Folter" o. Ä. erwartet. In Deutschland gilt nunmal gleiches Recht für Alle, insofern finde ich das Urteil angemessen und auch den Entschädigungsbetrag nicht zu hoch.
(21) BravoBravo · 04. August 2011
Irgendeine Konsequenz musste die Folterdrohung doch haben.. Der Betrag ist mE niedrig genug, um ihn als symbolisch zu betrachten.
(20) k10608 · 04. August 2011
@19 Darf ich dich dann ab sofort täglich bedrohen? So lange ich es nicht in die Tat umsetze, dürftest du damit ja kein Problem haben, oder?!
(19) setto · 04. August 2011
So oft, wie ich in Situationen schon gesagt: den mach ich fertig oder ähnliches, müsste ich schon in Millionenhöhe zahlen. Einfach nur um Dampf abzulassen. Schmerzensgeld für eine Tat finde ich i.O., Schmerzensgeld für eine Androhung nicht, egal ob "Normalo" oder Staatsdiener!PS: Hätte er den Jungen nicht getötet wäre es dazu gar nicht gekommen!!!
(18) Stiltskin · 04. August 2011
Was Gäfgen getan hat, ist ebenso zu verurteilen wie Folterandrohung durch einen Staatsbediensteten. Würde Folter, bzw. deren Androhung allgemein gültiges Recht, dann wären wir wirklich auf dem Weg in einen Unrechtsstaat. Es ist schon jetzt Besorgnis erregend, wenn die selben Menschen, die Staaten, in denen es Folter gibt, in denen Gesetze herrschen, die sie als mittelalterlich bezeichnen, im gleichen Atemzug verlangen, diese Strafen bei uns einzuführen.
(17) k76936 · 04. August 2011
Einen Unrechtsstaat will keiner, aber bei Gäfgen war klar das er der Entführer war, er hatte das bereits gestanden und versuchte die Polizei mit dem Verschweigen des Ortes zu erpressen. Wenn hier massive Gewalt angedroht wird, sehe ich nicht wirklich ein Problem. Ob diese Gewalt durchgeführt werden sollte steht auf einem anderen Blatt (wobei sich beim Nichtdurchführen die Drohung als Luftnummer erweisen würde). In der Drohung sehe ich auch noch keine Folter, tut mir leid
(16) 2fastHunter · 04. August 2011
Jetzt wo alle wissen, dass er der Mörder ist, rufen alle danach, dass die Polizisten richtig gehandel haben, um ein Leben zu retten. Wenn er aber nicht der Mörder gewesen wäre, dann wäre es Amtsmissbruach und schwere Körperverletzung gewesen. Ja was denn nun? Folter ist erlaubt, wenn jemand schuldig ist? Sollen wir nach dem Ende der Urteilsverkündung losfoltern dürfen? Bis dahin sind die Entführungsopfer schon längst verhungert. Befragen wir doch mal die Stasi-Opfer, was die zur Folter sagen?
(15) Kojak · 04. August 2011
Ich bin grad heilfroh das es in D. keine Volksentscheide gibt bei dem was man hier so liest, oder es würden wieder Horden von Menschen mit Fackeln und Mistgabeln durch die Strassen rennen und die Verbrennung von Hexen fordern...
(14) PancakeSwap · 04. August 2011
das schlägt dem Fass den Boden aus ... Es ging darum den Jungen eventuell noch lebend zu finden. Dafür hätte ich die Drecksau zur Not bis aufs äusserste gequält. Wenn wir ein Rechtsstaat sein sollen dann kann ich nur sagen gute Nacht Deutschland ...
(13) k293295 · 04. August 2011
@2: ja, das kannst du. ganz einfach. @3: Der Anlaß? Daschner ist ein kranker Macht-Phantast, der gewohnt ist, seinen Willen auch mit Gewalt durchzusetzen. @4: Über Daschner gäbs noch viel zu sagen, aber das gehört hier nicht her. @5: Ja, schlimm, wenn Nicht-Juristen ihre Rechte nicht kennen und sie deshalb nicht wahrnehmen können. @9 *vollzustimm* zu @10 verbietet sich mir der Kommentar, weil sie einen Unrechtsstaat will.
(12) luke66 · 04. August 2011
Halt römisches Recht, danke Karl der Große ! Diese Rechtsform kann das sittliche und ethische Empfinden nicht befriedigen, höchstens einen abstrakten Verstand. Wäre es mein Kind gewesen würde der Typ heute noch leben, aber sich wünschen es nicht zu sein...
(11) aladin25 · 04. August 2011
Es ist doch einfach nicht mehr zu fassen, dass Mörder für ihre perversen Untaten auch noch bezahlt werden. Was sind das nur für Richter??? Das hat mit Rechtsstaat absolut nichts mehr zu tun. Schlimm genug, dass dafür unser aller Steuergeld verschwendet wird.
(10) Helene1234 · 04. August 2011
Ein Witz!Denen,die dafür auch noch Verständnis haben+das Urteil gerecht finden,wünsche ich 24Std. in einem Müllsack im Tümpel!Sorry,aber dann,und wenn es euer Kind gewesen wäre, würdet ihr 100% anders denken!Wer einem Kind auf so grausame Weise bewußt (nicht aus Versehn o.im Affekt,was auch nicht besser ist!) das Leben nimmt,hat für mich kein Recht auf irgendwas!@13 kein Komment?Ist mir ziemlich egal!Wir haben längst einen "Unrechtsstaat",wenn miese Kindermörder Geld aus der Staatskasse bekommen
(9) tastenkoenig · 04. August 2011
Wenn man zum Rechtsstaatsprinzip steht, dann muss man solche Dinge leider ertragen. Das ist, wie hier, nicht immer leicht. Aber die Alternative, nämlich ein Staat, dessen Vertreter ihre Grenzen prinzipiell überschreiten dürfen, ohne dass das Folgen hat, ist erschreckend.
(8) BranVan · 04. August 2011
Und bei @6 und @7 sehen wir das Dilemma denn beide haben Recht.
(7) aboehm · 04. August 2011
@6: ist ja auch wirklich verwerflich, wenn man ein kind retten will. sollte dich mal einer entfuehren und der entfuehrer will nix sagen waehrend du grad im erdloch nach luft japst dann wuerdest auch du garantiert hoffen, dass man alles versucht um herauszufinden wo du versteckt wirst. unversehrtheit ist ein hohes gut, aber nicht um den preis des lebens unschuldiger. bin ich froh dass ichs nicht mehr mitfinanziere. in anderen laendern geht man etwas anders mit solchem abschaum um...
(6) Kelle · 04. August 2011
@5: Er wird davon wahrscheinlich immer noch Gerichts- und Anwaltskosten begleichen dürfen. Von dem Geld hat er nix, aber es ist ein deutliches Signal an die Bundesbehörden, dass sie nicht machen können, was sie wollen, und das ist richtig so.
(5) Photon · 04. August 2011
Naja, ich weiß nicht, was er im Knast mit den 3000 Euro kaufen kann. Sofern er aber da nicht mehr raus kommt, kann er von mir aus auch gern 6000 Euro bekommen. Aber auf die Idee, als Mörder den Staat zu verklagen, weil ihm Gewalt ANGEDROHT wurde, kann auch nur ein Jura-Student kommen. Kaputte Typen gibt es...
(4) k412323 · 04. August 2011
miese Ratte... mehr gibts da nicht zu sagen...
(3) chilldow · 04. August 2011
Hmm, danke Rechtsstaat. Aber wer weiß was der angebliche Anlass im Verhör war. Bei so einer Straftat kann man den/die Polizisten ja durchaus verstehen.
(2) Lady_Clarissa · 04. August 2011
also kann ich in zukunft wenn man mich bedroht einen prozess führen und schmerzensgeld erhalten? wie das geht nicht, weil ich keine vorherige schwere straftat begangen habe? oh wie schade! ist das wieder mal ein peinliches urteil.
(1) oells · 04. August 2011
O.k., jetzt soll die Familie Metzler im Namen ihres Sohnes den Herrn Gäfgen auf Schmerzensgeld verklagen - das kann er ja jetzt (zumindest bis zur Höhe von 3000 Euro) - bezahlen. Und da die Familie Metzler das Geld nicht wirklich braucht, soll sie es gleich einem karitativen Zweck spenden.
 
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