
Rostock (dpa) - Eine junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem inzwischen gestorbenen Mann schwanger werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied am Freitag, dass die 29-Jährige auch nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf zuvor künstlich befruchtete Eizellen hat. Das kinderlose Paar
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