Rostock (dpa) - Eine junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem inzwischen gestorbenen Mann schwanger werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied am Freitag, dass die 29-Jährige auch nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf zuvor künstlich befruchtete Eizellen hat. Das kinderlose Paar […] mehr

Kommentare

10setto07. Mai 2010
Ich finde das Gerichtsurteil nicht gut, kann aber ihren Wunsch verstehen. Allerdings wächst das Kind jetzt ohne Vater auf und der Staat zahlt Halbwaisenrente
9spreepirat07. Mai 2010
er hat dazu schon vor seinem tod die einwilligung dazu gegeben und somit ist das urteil i.o....
8Die_Mama07. Mai 2010
@5 :Wieso Andenken an den Vater? Das Kind kennt ihn ja nicht mal. Ist wohl eher ein Andenken an den Ehemann. Aber an das Kind welches bewusst ohne Vater aufwachsen muss denkt keiner. Ich finde das Urteil nicht gut.
7Kelle07. Mai 2010
Purer Egoismus der Frau...
6jaxa07. Mai 2010
find ich absolut richtig.
5k7576107. Mai 2010
Sozusagen, eines der schönsten Andenken an den verstorbenen Vater. Finde es toll!
4Kockatuu07. Mai 2010
Ja, manchmal scheint der Kontakt zwischen Juristen und dem richtigen Leben noch nicht völlig abgerissen zu sein.
3bennsenson07. Mai 2010
Ich auch. Die Verbindung der Eizelle mit dem Samen des Mannes entstand ja wie ich mal stark vermute in gegenseitigem Einverständnis, warum sollte man nach dem Tod des Mannes das Entstehen von Leben verhindern? Wäre die Eizelle einen Tag vor dem Tod des Mannes auf natürlichem Wege befruchtet worden, würds man ihr ja auch nicht rausschneiden.
2hansdiewurst107. Mai 2010
Es war der Wunsch beider, dieses Kind zu bekommen. Gut, dass die Richter das auch so sehen - auch wenn es lange dauerte! Schlimm ist es jedoch, dass es keinen Vater hat.
1Day-Dreamer07. Mai 2010
finds gut...