Berlin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die deutsche Justiz ermächtigt, gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. Damit setzte sich die CDU-Chefin mit einem Machtwort über ihren Koalitionspartner SPD hinweg. Zur ...

Kommentare

(49) thomas586 · 16. April 2016
Ey, last doch das Merkel aus dem Spiiel,nichts wert!oOk:wIrd wieder zensniert....
(48) Bronco01 · 16. April 2016
@47 . Kann man sehen wie man will. Ist in meinen Augen trotzdem eine komplette A...kriecherei unserer Kanzlerin. Vor einem Jahr hätte sich kein Mensch, egal in welchem Land, darüber aufgeregt. Aber ich denke mal, da wird von einer Seite ein dicker Schadenersatz in Euronen hinter gesehen, der auch irgendwann als Wiedergutmachung fließen wird, egal, wie das Urteil ausgeht. Und DAS wird mit Sicherheit nicht öffentlich gemacht.
(47) Kargam · 16. April 2016
@46 Das mag alles sein, aber dann sollte man seinen Unmut da raus lassen, wo er angebracht ist, und nicht da wo tatsächlich mal im Sinne der rechtstaatlichen Grundsätze gehandelt wurde. Hier geht es einzig um den Fall Böhmermann, und nicht um irgendwas anderes. Und da sehe ich ganz klar, das es die einzig richtige Entscheidung war die Entscheidung an die Justiz zu übergeben, anstatt auf Wunsch der Bevölkerung Böhmermann von vornherein einen "Freispruch" zu erteilen.
(46) Bronco01 · 16. April 2016
Eben, @ 45. Genauso wie die liebe Frau Merkel alle anderen ständig die Karre aus dem Dreck ziehen lässt! ABER KEINE ANGST!!! WIR SCHAFFEN DAS!!! Die Betonung liegt auf WIR, Andere malochen sich den Hintern aus der Hose um das zu schaffen, was sie verspricht. Das sich da einige Aufregen und ihrem Unmut freien Lauf lassen, ist doch nur natürlich! Bisher gab es in Deutschland Meinungsfreiheit ---- aber die wurde schon in den letzten Monaten genug beschnitten! DIE steht nicht hinter uns!!
(45) Kargam · 16. April 2016
Ich frage mich immer mehr was das soll. Was ist daran so schlimm, die Entscheidung der Justiz zu überlassen. Wieso reagieren hier alle auf einmal so, als ob Frau Merkel persönlich Böhmermanns Kopf auf dem Silbertablett serviert hätte? Es wurde einzig und alleine dem Antrag statt gegeben, das die deutsche Justiz jetzt in dem Fall ermittelt. Nicht mehr und nicht weniger. Im Endeffekt eine riesige Aufregung um nichts!
(44) Kargam · 16. April 2016
@43 Das heißt also, es zeugt von Rückgrat, wenn man der Justiz vorgreift, und sich selbst zum Richter erhebt, der entscheidet, das hier kein Staatsoberhaupt beleidigt wurde, nur um sich nicht den Unmut des "Volkes" zu zu ziehen? Erfordert es in der Situation nicht viel mehr Mut zu sagen, das man an rechtstaatlichen Grundsätzen festhält und die Justiz entscheiden lässt, ob das "Gedicht" von Herrn Böhmermann noch durch die Kunstfreiheit gedeckt wird oder eben nicht mehr?
(43) Bronco01 · 16. April 2016
Soooooo viel zur Charakterstärke unserer Kanzlerin!!! Man sieht hier genau, wie sehr sie hinter ihrem Volk steht! Und unter "Volk" verstehe ich nicht nur die Deutschen, sondern auch die vielen Ausländer, die in den ganzen Jahrzehnten hier ein Zuhause gefunden und sich intergriert haben!
(42) thomas586 · 15. April 2016
Ja,ich bleib dabei,sie ist ein geknickt gegenüber den Türken ,was soll sie auch machen,die Moslems sind da! Kein Previleg dazu,kein negativ Komnentar, sie bleibt doch unsere Mami? Genickt heißt soll nur heißen"Ich bin bin höhrig".ich ihr devinitiv ihr nicht!
(41) Kargam · 15. April 2016
@36 Das heißt, wenn ein anderes Staatsoberhaupt den selben Antrag gestellt hätte, wäre es in Ordnung gewesen? Es geht hier nicht um einen Beliebtheitswettbewerb, sondern um die Anwendung von geltenden Gesetz, und dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob der Antragstelle everybodys Darling oder eben das krasse Gegenteil davon ist. Und eben weil wir nicht in der Türkei sind, sondern in einem Rechtsstaat war es um so wichtiger, die Entscheidung der Justiz zu überlassen.
(40) Perlini · 15. April 2016
@36 Die einzige Möglichkeit für Merkel, keine Wertung vorzunehmen, wäre, dass sie geschwiegen hätte / kein Urteil getroffen hätte. Und "das es schwierig wird für das Gericht" kann auch kein Argument in einem Rechtsstaat sein.
(39) tastenkoenig · 15. April 2016
Ich hab so ein ungutes Gefühl, dass, wenn es nicht um Erdogan ginge, der in jüngerer Vergangenheit alles getan hat, sich zum allgemeinen Feindbild zu entwickeln, die Beurteilung der Situation bei manchen vielleicht anders ausfiele. In 99% aller Fälle würden wir uns mit großer Selbstverständlichkeit und zu Recht verbitten, dass die Regierung irgendeine staatsanwaltschaftliche Ermittlung unterbindet.
(38) k48612 · 15. April 2016
@36 ganz genau so sieht es aus. Wir lassen uns von einem Despoten kommandieren und unsere Kanzlerin nimmt schon einmal eine Vorverurteilung vor...
(37) thomas586 · 15. April 2016
Merkel ist das was sie ist.....?
(36) Stiltskin · 15. April 2016
Merkel hat nicht nur eine Wertung von Böhmermanns Zeilen vorgenommen, sondern damit auch einer Vorverurteilung Vorschub geleistet. Denn nun wird es für ein deutsches Gericht schwierig, den Fall sachlich aufzuarbeiten. Aber Erdogans Praxis der Anzeigen hat längst System. Denn in der Türkei hat Erdogan schon mehr als 2000 Anzeigen gegen Menschen angestrengt, die es gewagt haben, ihn zu kritisieren. Für mich hat das nichts mehr mit legitimem Recht, sondern mit massiver Einschüchterung zu tun.
(35) Kargam · 15. April 2016
Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, wie spärlich hier das Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat gesät ist. Wenn ein Staatsoberhaupt einen solchen Antrag stellt, dann muss die Regierung schon einen guten Grund haben, um der Justiz vor zu greifen. Da dieser nun mal nicht gegeben ist, wurde der Fall an die Justiz weitergegeben. Das hat nichts mit einknicken, oder sonst irgendwas zu tun.
(34) thomas586 · 15. April 2016
´@32 ,@33 Gehöhrt aber zur selben Kultur:sprich "Naher Osten" oder?,ich war dort unten,also bitte..,nachdenken bevor man was schreibt.
(33) tastenkoenig · 15. April 2016
@31 : Albaner sprechen arabisch?
(32) Perlini · 15. April 2016
@31 Hat jetzt nicht so gut geklappt der albanische Plan, oder?
(31) thomas586 · 15. April 2016
Oh, Gott,oder mittlerweile allah,sie knickt vor dem Türken ein,was kann das noch toppen!Die Moslems sind ja sowieso schon hier sehr heimisch. Ich möchte nicht sagen sie haben die Übermacht.Aber was sagte vor über 10 Jahren ein Albaner zu mir"Wir wandern nicht zu euch ein,wir unterwandern euch ihr Leuts",also Leute lernt arabisch.
(30) CashKarnickel · 15. April 2016
@29 für die letzten 3 Jahre gebe ich dir da vollkommen Recht...Aber man sollte auch nicht vergessen, daß die Mutti während Ihrer Regierungszeit aussenpolitisch einiges geleistet hat...Schröder war innenpolitisch super aber aussenpolitisch ein Desaster, Merkel ist so ziemlich das Gegenteil...
(29) mister_web · 15. April 2016
wird noch als schlechteste Kanzlerin aller Zeiten, als Anti-Volks_Kanzlerin in die Geschichte eingehen. Dazu hat sie das Zeug, Honeckers Racheengel...
(28) mister_web · 15. April 2016
Weia labbert die Frau einen Seich, ohne Hirn, Verstand und Rückrat. Wenn dieser Paragraf entbehrlich ist, weeshalb wird er jetzt noch angewandt? Um den eigenen Kopf durch zu setzen und sich wieder einmal gegen das Volk zu stellen, was anderes kann diese schreckliche Person nicht! Böhmermann hatte einen Vergleich gemacht, das ist selbst den meisten Türken klar. Nur Erdogan folgt der alten Tradition und fühlt sich angegriffen, kommt dank der Merkel damit auch noch durch. Ich gleube beinah, die
(27) galli · 15. April 2016
Paragraf 103 StGB stammt noch aus dem Kaiserreich.Muss aus dem StgB gestrichen werden.Gibt aber noch viel mehr uralte Paragrafen.
(26) Stiltskin · 15. April 2016
Das Verhalten Merkels empfinde ich als ausgesprochen Rückgratlos, eigentlich auch als Kniefall vor Erdogan. Und das schlimme ist, Erdogan ist sich bewusst, dass er sich vieles erlauben kann, dass man seinen Umgang mit Opposition, mit Kritik an seiner Person im eigenen Land fast stillschweigend hinnimmt, da man wegen der Flüchtlingskrise auf dessen Wohlwollen angewiesen ist. Eigentlich sollte es nicht hinnehmbar sein, wenn Ankara nun Einfluss auf deutsche Politik zu nehmen beginnt,
(25) setto · 15. April 2016
19 und sie kommt aus einem Pastorenhashalt, willst da jetzt auch noch die Kirche mit reinziehen? Fakt ist, sie ist vor Erdo eingeknickt, weil der sonst die Grenzen aufgemacht hätte und sie politisch extrem angeschlagen wäre. So hat sie ihre Reg.zeit gerettet in der Hoffnung der dumme Wähler vergisst schnell
(24) Perlini · 15. April 2016
Und als FDJ-lerin wurde sie türkeihörig erzogen oder was willst du uns sagen?
(23) tastenkoenig · 15. April 2016
Natürlich ist sie in der DDR aufgewachsen und geprägt worden. Der Zusammenhang mit dem Fall Böhmermann erschließt sich mir allerdings nicht. Allenfalls dass sie dadurch eine höhere Wertschätzung für die Meinungsfreiheit haben könnte.
(22) k48612 · 15. April 2016
@21 ???????????? Ich bin gebürtiger Meißner und komme aus den USA? Man überlege mal selbst. Sie kommt aus Hamburg, so einfach ist das....
(21) aladin25 · 15. April 2016
@20 : Richtig, gebürtige Hamburgerin, trotzdem kommt sie aus der DDR.
(20) k48612 · 15. April 2016
@19 sag mal - Internet? Google und so? Sagt dir das was? Ja? Warum nutzte das dann nicht und ja unsere noch Bundeskanzlerin ist gebürtige Hamburgerin.....
(19) aladin25 · 15. April 2016
@18 : Denkste! Aus der ehemaligen DDR, sie war eine ganz aktive FDJ-lerin.
(18) Perlini · 15. April 2016
@16 Aus Hamburg. Wieso?
(17) Perlini · 15. April 2016
@14 Dem Despoten verkaufen wir "unsere" Flüchtlinge. Nur deshalb sind wir ja erpressbar (wenn man in diesem Fall von Erpressung ausgeht).
(16) zocksack · 15. April 2016
Wo kommt Merkel denn her? Genau!
(15) Piw23 · 15. April 2016
Fortsetzung: Jetzt liegt es an unserem Gericht dem ganzen den, Presse und Meinungsfreiheitstempel aufzudrücken und dann ist gut. Denn sonst würde sie sich einfach über ein bestehendes Gesetzt hinweg setzen und dann wären wir ja quasi in der Türkei :D
(14) k48612 · 15. April 2016
@10 den braucht sie nicht erklären, es scheint schon fasst gewiss zu sein, das Sie damit der AFD richtig Fahrtwind gibt. Und ich muss sagen, so dumm kann man sich schon fast gar nicht anstellen.... Mal ganz ehrlich, wer möchte eine Regierung, die sich von einen Despoten erpressen lässt....
(13) Piw23 · 15. April 2016
@10 nur weil sich jemand an "geltendes Recht" hält kuscht er doch vor niemanden. Und wie ich schon einmal angemerkt habe, nur wer laut Poltert hat noch lange kein Recht ( das ist auf Herrn Erdogan bezogen. Bestes Beispiel ist Stuttgart 21 :D 10.000 laute gegen den Umbau, und der Volksentscheid zeigt dann, das die Mehrheit dafür ist. Merkel verhält sich wie immer Demokratisch, und ich habe das Gefühl dass es genau das ist was den einigen net paßt. Siehe AFD Anhänger :D zu wenig zeichen :D
(12) tastenkoenig · 15. April 2016
@11 : Lies noch mal genau: "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt ODER wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, […]" - der Aufenthalt im Inland ist nur für Regierungsmitglieder relevant, nicht für das Staatsoberhaupt.
(11) gripshaber · 15. April 2016
Umgekehrt wird ein Schuh draus. In Paragraf 103 StGB heißt es (Zitat in Auszügen): "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt ....., das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, ....... beleidigt, wird ..... bestraft." Bitte nach lesen. Da Her E. zum Zeitpunkt der Beleidigungen nicht in Deutschland weilte, muss Herr B. frei gesprochen werden. Und genau deshalb wird 103 StGB abgeschafft.
(10) k433115 · 15. April 2016
Jetzt kuscht die Merkel vor dem Türken! Unfassbar! Jetzt wird es Zeit, dass sie endlich ihren Rücktritt erklärt, diese Frau ist nicht mehr tragbar!!!
(9) plo753 · 15. April 2016
@8 Oh, bis zum Schluß hab ichs gar nicht gelesen. Hast dann natürlich Recht. Also gut, jetzt sogar rechtlich verbürgt. Merkel, Merkel über alles!
(8) Haase · 15. April 2016
@6 : Weil § 103 StGB eben NOCH geltendes Recht ist, das nicht einfach ignoriert werden kann. Zum "Rummengen" siehe mein Kommentar vorher - § 104a StGB sieht genau dieses "Rummengen" vor. Ist wie bei anderen Delikten, die nur auf Antrag verfolgt werden - da kann dann der Bürger "rummengen". ;-)
(7) Haase · 15. April 2016
@5 : In diesem speziellen Fall ja doch - weil eben das Gesetz (in dem Fall § 104a StGB) genau diese Entscheidungsmöglichkeit der Regierung vorschreibt: "Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn [...] die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt".
(6) mobilchat · 15. April 2016
wenn der Paragraph 103 doch entbehrlich ist - warum wird er denn jetzt doch angewendet. Schlecht, dass sich die Politik in der Strafverfolgung und in den Ermittlungstätigkeiten so mit rummengt.
(5) plo753 · 15. April 2016
@4 Trotzdem hat SIE (mit anderen) entschieden ob ein bestehendes Gesetz angewendet wird oder nicht. Das ist NICHT ihre Aufgabe! Auch wenn es jetzt rechtskonform ist, Sie hätte in einem Rechtsstaat gar nicht so tun dürfen, als ob Sie da irgendwas damit zu tun habe.
(4) tastenkoenig · 15. April 2016
Hab ich ähnlich erwartet und ist auch in sich schlüssig. Der Rechtsweg ist der normale Weg, diesen zu unterbinden ist der Sonderweg, der eine Einmischung der Regierung in einen Rechtsstreit bedeuten würde. Wenn man dann gleichzeitig (zu Recht, wie ich finde) §103 StGB abschaffen will, weil man ihn für "verzichtbar" hält, dann kann sich jetzt schwerlich auf ihn berufen. Merkel hat überdeutlich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung kein Präjudiz ist und die Justiz frei entscheiden kann + soll.
(3) keinzurueck · 15. April 2016
@1 Klar, nur mit den Vorbereitungen zur Wahl des nächsten Bundestages ist man halt noch nicht ganz ausgelastet.
(2) Perlini · 15. April 2016
Hysterie!!! Weltuntergang!!!
(1) aladin25 · 15. April 2016
Tagelange Beratung? Haben die Nichts anderes zu tun?
 
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