Düsseldorf (dpa) - Die Eltern eines Dreijährigen, der nachts eine Badezimmerüberschwemmung ausgelöst hat, müssen nicht dafür haften. Die Wohngebäudeversicherung wollte einen Teil des Schadens von 15 000 Euro von der Mutter des Kindes wiederhaben. Diese habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das sahen […] mehr

Kommentare

4Stiltskin24. Juli 2018
Der Schaden mag zwar für den Geschädigten ärgerlich und mit einigem Aufwand verbunden sein, ihn zu beseitigen. Aber man kann es in der Tat nicht verlangen, dass Eltern rund um die Uhr 'Wache schieben', so wie es Versicherung wohl am liebsten gehabt hätte. Die Entscheidung des Düsseldorfer OLG, die Eltern von Zahlungen auszunehmen, kann man nur als sehr Realitätsnah und Familienfreundlich bezeichnen.
3setto24. Juli 2018
Ich könnte jedesmal erbrechen wenn ich lese, wie Versicherungen argumentieren nur um sich vor der Zahlung zu drücken
2Alle190824. Juli 2018
@1 , ja, die ersten 3 jahre waren ja auch so ziemlich ohne Schlaf...
1bobbygismo24. Juli 2018
die eltern müssen ja auch mal schlafen....