
Düsseldorf (dpa) - Die Eltern eines Dreijährigen, der nachts eine Badezimmerüberschwemmung ausgelöst hat, müssen nicht dafür haften. Die Wohngebäudeversicherung wollte einen Teil des Schadens von 15 000 Euro von der Mutter des Kindes wiederhaben. Diese habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das sahen
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