Dreijähriger überschwemmt Badezimmer - Eltern haften nicht
24. Juli 2018, 11:42 Uhr · Quelle: dpa
Düsseldorf (dpa) - Die Eltern eines Dreijährigen, der nachts eine Badezimmerüberschwemmung ausgelöst hat, müssen nicht dafür haften. Die Wohngebäudeversicherung wollte einen Teil des Schadens von 15 000 Euro von der Mutter des Kindes wiederhaben. Diese habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das sahen Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes anders: Sie wiesen in einem Beschluss darauf hin, dass Kinder nachts in einer geschlossenen Wohnung nicht unter ständiger Beobachtung stehen müssen.