Berlin (dpa) - Die CSU will den festgefahrenen Streit um die Besetzung dreier Posten beim Bundesverfassungsgericht mit einem neuen Kompromissvorschlag in Bewegung bringen. Landesgruppenchef Alexander Hoffmann plädiert für ein Personalpaket, das «aus komplett neuen Namen» bestehen könne. Damit […] mehr

Kommentare

27Sonnenwende25. Juli 2025
Es braucht noch nicht einmal eine 2/3 Mehrheit, um die Aussage von @26 klar zu konkretisieren, die das zwar beinhaltet, aber mittlerweile hat man ja das Gefühl, man muss hier einfache Sprache benutzen, damit solche Aussagen nicht dazu benutzt werden, um das Wort im Munde umzudrehen.
26thrasea25. Juli 2025
@20 "Fakt ist das Frau Brosius-Gersdorf eher FÜR eine Änderung des § 218 ist und da die SPD das anstrebt will sie unbedingt Brosius-Gersdorf als Richterin." Diese Schlussfolgerung ist quatsch, wie meine Vorkommentare schon gezeigt haben. Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass für eine Abschaffung des § 218 eine politische Mehrheit im Bundestag gebraucht wird, keine/n wie auch immer geartete/n Verfassungsrichter/in.
25Sonnenwende25. Juli 2025
@24 Nicht der Senat, den B-G angehören würde, aber wie du schon schreibst ist der Senat, den B-G angehören würde der jenige, der ein Prüfverfahren über ein Parteiverbot behandeln würde. Und das ist ja das eigentliche Problem der Rechtsextremisten. So fing das ganze bei Nius ja auch an, mit dem AfD Parteiverbot. Die Verleumdungen bzgl. der rechtlichen Einordnungen von B-G bzgl. §218 kamen später hinzu, als sie gemerkt haben, dass sie damit die Union beim Wickel kriegen.
24Pontius25. Juli 2025
Quizfrage: Welcher Senat würde die Abtreibungsentscheidung denn verhandeln und warum ist es nicht Senat Nummer Zwei, für den Prof. Brosius-Gersdorf als Richterin bestätigt werden soll? Ok, der würde nur ein mögliches AfD-Verbotsverfahren durchführen - da kann man von rechter Seite schon mal mit sehr viel Dreck um sich werfen, irgendwas wird schon hängen bleiben.
23Sonnenwende25. Juli 2025
(3) ad-hominem Unterstellungen gegenüber Brosius-Gersdorf sind vollkommen unangemessen, entbehren jeglicher faktenbasierter Grundlage. Oder in einfacher Sprache ausgedrückt: das was du anführst sind keine Fakten. Zu den Regierungsparteien: Die SPD folgt lediglich einem Wählerauftrag, und das tut auch die Union in der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Denn da die SPD keine 75 % Wähler in Deutschland hat, dürfte die Zustimmung zu einer Legalisierung des Paragraphen 218 parteiübergreifend sein.
22Sonnenwende25. Juli 2025
(2) bei dieser Kandidatin, das ist aber nicht der einzige Grund. Der mittlerweile wichtigere Grund ist, dass man rechten Netzwerken mit ihren Verleumdungen auf keinen Fall Einfluss auf so eine Entscheidung zugestehen darf. Nicht nur wegen der desinformativen Propaganda, sondern auch weil die das dann weiter betreiben werden. Geschieht jetzt schon mit der anderen Kandidatin der SPD, die in rechten Netzwerken als radikale grüne Linksaktivistin diffamiert wird. Ich betone noch einmal: deine (3)
21Sonnenwende25. Juli 2025
@20 Nein, Fakt ist dass 75 % der deutschen Bevölkerung seit Jahren und in vielen Umfragen für eine Legalisierung des Paragraphen 218 sind und Brosius-Gersdorf das sachlich – fachlich in rechtlicher Hinsicht einordnet. Noch einmal: sie bezieht keinerlei persönliche Stellung dazu. Die SPD hat sie als Kandidatin ausgesucht, weil sie eine hervorragende Rechtswissenschaftlerin ist, von ihrer Reputation her, dass bezweifelt auch niemand in der Union, ohne jeglichen Zweifel. Deswegen bleibt die SPD (2)
20AlfredD25. Juli 2025
Fakt ist das Frau Brosius-Gersdorf eher FÜR eine Änderung des § 218 ist und da die SPD das anstrebt will sie unbedingt Brosius-Gersdorf als Richterin.
19Sonnenwende25. Juli 2025
(2) Krankenkassen ohne eine Legalisierung des § 218, also ohne eine Aufhebung der Gesetzeswidrigkeit von Abtreibungen, nicht möglich ist. Das ist keine persönliche Meinung, sondern eine sachverständige rechtliche Begutachtung und ganz klar auch als eine solche formuliert.
18Sonnenwende25. Juli 2025
Ergänzend zu @16,17: deine Behauptungen lassen sich auch aus deinem Link aus @13 nicht ableiten. Brosius-Gersdorf greift darin die Vereinbarung von SPD und Unions Parteien aus dem Koalitionsvertrag (sic! beide haben das vereinbart, nicht einer alleine bestimmt) Abtreibungen über die Krankenkassen finanzieren zu lassen auf und bringt das sachlich in Zusammenhang mit rechtlichen Gegebenheiten, aus denen sie die Schlussfolgerung zieht, dass eine Finanzierung von Abtreibungen über die (2)
17Sonnenwende25. Juli 2025
(2) dagegen verwahre ich mich ausdrücklich. Es ist auch nicht einfach für Frauen, die immer wieder Abtreibungen vornehmen lassen wollen, diese in Deutschland zu erhalten und das wird auch bleiben. Solche Frauen sind aber wenige Ausnahmen! Diese Art Vorverurteilung, die du vornimmst finde ich unsäglich. Im übrigen wären Abtreibungen mit dieser Indikation - Indikation mag ich das gar nicht nennen, Ansinnen trifft es besser - auch aus humanistischer Sicht abzulehnen.
16Sonnenwende25. Juli 2025
@9 Doch, du verbreitest zumindest Desinformation. Brosius-Gersdorf befürwortet – wie auch 75 % der deutschen Bevölkerung – eine Legalisierung des § 218. Derzeit stellt der § 218 Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei, sie ist aber nach wie vor gesetzeswidrig. Dass Krankenkassen eine Abtreibung dann bezahlen können, ist eine Folge der Legalisierung, aber bei weitem nicht die einzige und B-G hat diese nur als Beispiel genannt. NIEMAND befürwortet eine Abtreibung als Verhütungsmittel,(2)
15Pontius25. Juli 2025
@13 Ja und widerspreche erneut! Denn darin geht es in keinster Weise um Abtreibung auf Krankenschein.
14tastenkoenig25. Juli 2025
Das Kriterium für einen Verfassungsrichter sollte nicht sein, ob dessen Meinung zu meiner passt, sondern ob sie sich im Spektrum des allgemeinen juristischen Diskurses wiederfindet und somit einen Teil dessen widerspiegelt. Kein Richter urteilt in Karlsruhe allein, aus gutem Grund wird dort eine gemeinschaftliche Meinung unter 8 Richtern im Senat gesucht. Dabei sollen bewusst möglichst viele Richtungen beteiligt werden.
13AlfredD25. Juli 2025
@12 Schon vergessen ? <link> Oder geht es dir wie fast immer nur darum mir zu Wiedersprechen ?
12Pontius25. Juli 2025
@9 Dann belege das doch einfach mit der "NiuS" - denn genau das war niemals ein Thema von Seiten der SPD oder Prof. Brosius-Gersdorf.
11AlfredD25. Juli 2025
Es gibt viele die so denken wie ich. Ich bestimme nicht wer Richter ist. Aber noch Leben wir in einem Land in dem jeder seine eigene Meinung haben darf. Auch Leute die eine völlig andere Meinung haben als ich.
10thrasea24. Juli 2025
@9 Und das Bundesverfassungsgericht darf nur mit Menschen besetzt werden, die so denken wie du? Alle anderen sind unwählbar? Merkst du eigentlich noch was?
9AlfredD24. Juli 2025
@5 Das ist keine Lüge sondern war in einer anderen News zu lesen. Falls du die verpaßt hast ist nicht meine Schuld. Abtreibung ist für mich nur vertretbar bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr der Mutter. Aber NICHT als Verhütungsmittel.
8thrasea24. Juli 2025
@5 Für dich darf das Bundesverfassungsgericht also mit äußerst konservativ denkenden Personen besetzt werden? Auf eine ausgewogene Besetzung legst du keinen Wert? Das geht in Richtung Trump und Orban, herzlichen Glückwunsch.
7nonam24. Juli 2025
@5 : so lange Sie nicht gebärfähig sind, sollten Sie diese Überlegungen den Betroffenen überlassen;
6Pontius24. Juli 2025
@5 Geht es noch? Lüge an Lüge zu reimen ist keine Meinung!
5AlfredD24. Juli 2025
Die SPD will die Abtreibung auf Krankenschein. Das ist für mich ethisch nicht vertretbar. Und da Frau Brosius-Gersdorf das ebenfalls befürwortet ist sie für mich nicht wählbar. So wie für die Union.
4BOOTBOSS24. Juli 2025
Immer sind es die Kleinsten mit der grössten Fresse, die CSU hat gemessen an ihrer Grösse schon jetzt viel zu viel durchgesetzt. Sollte sich mal anschauen wohin das bei der FDP geführt hat
3nonam24. Juli 2025
C.S.U. = Chaotisches System der Unfähigkeit
2tastenkoenig24. Juli 2025
Das wäre eine Einladung an interessierte Gruppen jeglicher Couleur, auch zukünftig Kampagnen dieser unsäglichen Art loszutreten.
1Pontius24. Juli 2025
Sachlich betrachtet haben sie beiden vorgeschlagenen SPD-Kandidatinnen zugestimmt - sowohl im Wahlausschuss als auch von Seite der Führungsspritze. Und es hindert sie niemand, ihren vorgeschlagenen Kandidaten auszutauschen.