Lippstadt (dpa) - Es ist eine Niederlage für den Kläger, doch für Mediziner Joachim Volz ist «der letzte Satz noch nicht gesprochen.» Im Streit um ein Abtreibungsverbot ist der ein Chefarzt des Klinikums Lippstadt mit seiner Klage gegen den katholischen Träger gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm ...

Kommentare

(24) Philonous · 08. August um 13:44
@22 Da stimme ich Dir vollumfänglich zu, eine Einigung ist sicherlich nicht möglich. Nur die Akzeptanz der Tatsachen.
(23) satta · 08. August um 13:41
Jeder Frau/Mädchen sollte der Zugang zu einem unbürokratischen Schwangerschaftsabbruch zumindest im ersten Trimester ermöglicht werden, da sollten Nichtbetroffene nicht das letzte Wort haben dürfen. Auch sozioökonomische und psychische Gründe können gültige Gründe sein. @5 Inzest wäre auch kein Grund für dich? Und wenn Du sogar schon bereit bist, hier zu differenzieren und z.B. das Leben der Mutter als mindestens ebenso wichtig zu erachten, warum sollen andere Faktoren per se unzulässig sein
(22) AlfredD · 08. August um 13:40
Ich denke wir werden uns hier nicht einig. Jeder hat seine eigene Meinung und das ist auch gut so.
(21) satta · 08. August um 13:32
Schlimmer noch, von den erfolgreich verschmolzenen Samen- und Eizellen sterben relativ viele schon frühzeitig ab, meist ohne das die Mutter wirklich etwas merkt. Hätte also irgendein/e Gott/Göttin, auf den sich die Kirchen so gerne beziehen, wirklich so eine Sorge um jeden Zellhaufen, dann hätte er/sie/es ein anderes Verfahren geschaffen. @1 Nein, das sicher nicht. Aber sie werden bestimmt für dich und dein Kind beten.
(20) Philonous · 08. August um 13:30
@13 : Noch einmal in aller Klarheit: ein nicht ausdifferenzierter Zellhaufen ist kein Rechtsträger. "Ein Selbstbestimmungsrecht des Ungeborenen" gibt es also de facto und de iure nicht.
(19) Sonnenwende · 08. August um 13:30
Die News hat sich übrigens geändert vor etwa einer halben Stunde – das habe ich noch gar nicht gemerkt. Es ist sehr schade, dass die Klage abgewiesen wurde, aber er hat ja schon gesagt, er geht den Weg weiter, und wenn er bis zum EUGH gehen muss. Irgendwie erstaunlich, viele Arbeitsrechtsexperten sahen das vorher anders.
(18) satta · 08. August um 13:29
Es gibt natürlich Menschen, die die Nichtexistenz dem Leben vorziehen, sonst gäbe es keine Freitode. Potenzielles Leben ist schon ein Samenerguss, leider schaffen es von den Abermillionen Spermien nur eines oder zwei, eine Eizelle zu befruchten. Hat das die Natur nicht ungerecht eingerichtet? Und von den zehntausenden Eizellen ab der Geburt reifen auch nur maximal mehrere hundert heran und sind für Eisprünge verfügbar, also 1% ca.
(17) Sonnenwende · 08. August um 13:18
@15 Unsere Antworten haben sich überschnitten. Aber sie ergänzen sich ja gut, würde ich mal sagen.
(16) Sonnenwende · 08. August um 13:16
@13 Das ist viel zu fiktiv. Denn genauso gut könnte man fragen, was würde ein Kind sagen, dass wegen des Alkohol- und/oder Drogenmissbrauchs der Mutter während der Schwangerschaft mit schweren Behinderungen aufwächst? Was würde ein Kind sagen, dass total verwahrlost und gequält aufwachsen muss und in Folge unter schweren psychischen Erkrankungen leidet? Was würde ... da gibt es sehr viele Fragen. Du kannst weder deine noch die anderen Fragen sicher beantworten.
(15) thrasea · 08. August um 13:15
@13 Darf ich dir eine Gegenfrage stellen? Nehmen wir an, die Zeitreisen wären möglich. Befrage bitte eine Person, die durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde. Glaubst du, die Person fände es nachträglich OK, wenn sie abgetrieben worden wäre? Oder frage eine Person mit schweren Handicaps. Glaubst du, sie hätte nicht leben wollen? Was ich damit ausdrücken will: Nie geborene imaginäre Personen zu Abtreibungen zu befragen, ist absolut ungeeignet zur Festlegung einer allgemeinen rechtlichen Regelung
(14) Sonnenwende · 08. August um 13:12
@12 Meines Wissens betrachtet man weder Zygote, noch die verschiedenen Zellstadien über Morula zur nidationsbereiten Blastocyste noch den nach Einnistung sich entwickelnden Embryo als Tumor. Tumore sind ad definitionem – das muss ich zu meinem Kommentar @10 noch ergänzen, da habe ich das nur auf Krebs bezogen - eine "abnorme Gewebemasse oder Geschwulst, die durch eine unkontrollierte Zellvermehrung entsteht", dazu gehören natürlich auch alle anderen Arten von Geschwulsten.
(13) AlfredD · 08. August um 13:06
@9 Was ist mit dem Selbstbestimmungsrecht des Ungeborenen ? Währen Zeitreisen möglich und man würde 20 Jahre in die Zukunft reisen um zu Fragen ob Abtreibung ok währe. Was glaubst du würde es antworten ? Ich warte noch immer auf Beantwortung meiner Frage. Was sind, außer den 3 von mir genannten Gründen, weitere Gründe die eine Abtreibung rechtfertigen ?
(12) Philonous · 08. August um 13:02
@10 Gut, da habe ich wohl nicht exakt genug differenziert. Mein Bio-LK liegt schon einige Jahrzehnte zurück. Ist es heute biologisch betrachtet noch ein Tumor? Es handelt sich um einen Zellverband, der ohne eigene Lebensgrundlage im Körper eines anderen Organismus wächst. Und das ohne Kontrolle des Wirtsorganismus. @11 Danke. Mich regen diese Versuche der Grundrechtsverschiebungen durch emotionalisierte Scheinargumente einfach unglaublich auf... Als ob die universalen Rechte verhandelbar wären!
(11) Sonnenwende · 08. August um 12:55
(2) Mit dem Rest deines Kommentars @9 bin ich d'accord.
(10) Sonnenwende · 08. August um 12:53
@9 "Der Zellhaufen ist medizinisch betrachtet nichts weiter als ein Tumor." Naja, das ist er medizinisch betrachtet nicht. Er wächst – auch schon vor der Nidation – nicht unkontrolliert, während der Nidation und zeitweise auch in der Embryonalphase zwar invasiv, aber dann nicht mehr. Krebszellen vermehren sich unkontrolliert, ohne vorher mit einer anderen ein wie auch immer geartetes Genom tragende Zelle verschmelzen zu müssen, und im Falle eines bösartigen Krebses auch dauerhaft invasiv.
(9) Philonous · 08. August um 12:43
@8 Es sind Grundrechtseingriffe zu begründen, nicht die Grundrechte selbst. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau ist ein Faktum. Eingriffe bedürfen einer validen Begründung. Die Annahme, dass es ein potenzielles Leben sein könnte, was in der Frau heranwächst, ist keine valide Begründung. Potenzielles Leben ist kein echtes Leben. Kein echtes Leben, kein Rechtsträger. Um es ganz klar, wenngleich ungewohnt hart zu formulieren: Der Zellhaufen ist medizinisch betrachtet nichts weiter als ein Tumor.
(8) AlfredD · 08. August um 12:27
@7 Es gibt Gründe die eine Abtreibung rechtfertigen. Ich habe 3 genannt. Wenn jemand weitere Gründe kennt dann bitte Posten. Selbstbestimmung ist KEIN Grund. Denn wenn das Kind später mal gefragt wird ob es einer Abtreibung zugestimmt hätte verneint es sicher. (Ich weiß das das nicht möglich ist )
(7) Philonous · 08. August um 12:20
@5 Und damit liegst Du absolut falsch. Ein Zellhaufen ist potenziell menschliches Leben und kein vollständiges, rechtetragendes Wesen. Zwischen Potenzialität und Aktualität gibt es einen ERHEBLICHEN Unterschied. Wenn Du Lotto spielst hast Du das Potenzial eine Million zu gewinnen. Aber: gibst Du eine Million aus, bevor die Ziehung durchgeführt wurde?
(6) Philonous · 08. August um 12:16
@4 Offenbar kenne ich nur vernünftige Frauen. Danke für den Augenöffner. :) Also korrigiere ich mich: Frauen, die ihr Selbstbestimmungsrecht (und das aller anderen Frauen verneinen wollen), sind keine akzeptablen Gesprächspartnerinnen. Auch mit weiblichen Abtreibungsgenerinnen kann nicht verhandelt werden. Genauso wenig wie mit Völkermördern diskutiert werden kann, wie viele Morde denn okay wären. Auch Toleranz hat Grenzen, bei Abtreibung verläuft eine ganz klare.
(5) AlfredD · 08. August um 12:16
Für mich beginnt das Leben mit der ersten Zellteilung. Und ob man das nach 1 Monat oder 1 Jahr beendet macht für mich keinen Unterschied. Beides ist Mord. Ausnahmen sind nur Vergewaltigung, Lebendgefahr der Mutter oder schwere Mißbildung beim Kind.
(4) Sonnenwende · 08. August um 12:08
@3 Aber gerade auch da wäre geschlechtergerechte Sprache durchaus angebracht, denn Abtreibungsgegnerinnen sind die schlimmsten. Frag mal Sozialarbeiter und -arbeiterinnen, die Frauen inzwischen zur Abtreibungskliniken begleiten, damit sie den Beschimpfungen und Schmähungen nicht so ausgesetzt sind.
(3) Philonous · 08. August um 11:58
Die ganze scheinheilige "Argumentation" der Abtreibungsgegner (ich verzichte hier mal bewusst auf geschlechtergerechte Sprache) ist unanständig. Die Erklärung von ungeborenen, nicht hoch entwickelten Zellhaufen als menschliches Leben ist durchweg perfide, denn es dient einzig und allein dazu, Frauen in ihr Selbstbestimmungsrecht hineinzureden. Diese Übergriffigkeit ist nicht akzeptabler Ausdruck einer autoritativen Denkweise, die ein offener, gleichberechtigter Staat abzulehnen hat.
(2) satta · 08. August um 11:46
Juristisch gesehen ist eine Schwangerschaftsunterbrechung kein Mord und kann auch nicht als solcher belangt werden, der Dienstherr/Arbeitgeber Kirche hat hier eine verkehrte Rechtsauffassung würde ich meinen.
(1) setto · 08. August um 08:27
Was ich mich inzwischen frage, kann ich von der Kirche auch zusätzliche Finanzmittel erzwingen, wenn ich das Kind trotz erheblicher Fehlbildungen austragen "muss" ? Immerhin sind dort oft zusätzliche Gelder für Betreuung usw. erforderlich.
 
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