Berlin (dpa) - Elektrogeräte sollen nach dem Willen des Umweltbundesamts eine Mindestlebensdauer-Kennzeichnung erhalten. «In den allermeisten Fällen ist das langlebigere Produkt das umweltfreundlichere», sagte UBA-Präsidenten Maria Krautzberger in Berlin. Die Bundesbürger ersetzten Produkte wie ...

Kommentare

(12) Kojak · 26. Juni 2015
Also steht dann quasi auf dem Kühlschrank: Mindestens haltbar bis: Siehe Bodenprägung muahaha
(11) MasterYODA · 25. Juni 2015
@9 Um bei den Elkos zu bleiben ;o), hier und da gibt es schon Herstller, die mit höherwertigen Komponenten Werbung machen/diese als Feature verkaufen. Wie z.B. hier zu sehen: <link> Ansonsten kann man sich noch an (technische) Reviews halten, wobei in Charge #2 natürlich immer andere Komponenten verbastelt sein können. Bei 'nem Siegel à la TÜV/CE/whatever kann das natürlich genauso passieren.
(10) Chris1986 · 25. Juni 2015
@9 Aufgrund vieler verschiedener Variabeln ist es aber nicht so einfach. Der Rückwärtsgang ist vielleicht nur auf ein paar Stunden Lebensdauer ausgelegt, das tut er aber nur unter bestimmten Bedingungen die i.d.R. nahe am Maximum angelehnt werden. Je nachdem wie er behandelt wird hält er eben deutlich länger. Und was das mit dem billigsten Schrott angeht, es wird das günstigste genommen das nachher die Validierung übersteht. Die Zahlenjongleure arbeiten nunmal gegen die Ingenieure.
(9) frlan · 25. Juni 2015
Jetzt mal anders herum: Wäre es nicht wünschenswert, eine Art wirkliches Siegel zu haben, das sagt: Wir haben nicht die billigsten Schrutz verwendet? Ich habe keine Ahnung, wie das sinnig abzuhandeln ist, fände es aber gut. Wenn der Rückwärtsgang für nur 1h rückwärtsfahren ausgelegt ist und danach das Zahnrad rund ist, dann wäre es doch schön, das zu wissen.
(8) MasterYODA · 25. Juni 2015
@4 Ja, klar. Wer seine Gerätschaften außerhalb der Specs betreibt (z.B. brät), verkürzt die Lebenserwartung. Da braucht's dann allerdings keine Berechnung mehr, eher Erziehung oder gesunden Menschenverstand der Konsumenten. Eine "Mindestlebensdauer-Kennzeichnung" hilft in diesen Fällen auch nicht. Bei vielen Produkten wird eine MTTF angegeben, falls nicht, kann man IMHO davon ausgehen, dass die Garantiezeit des Herstellers eine Art MTTF darstellt (wie von Chris1986 schon erwähnt). ;o)
(7) timmmme26 · 25. Juni 2015
@5 Sehe ich auch so. Die Mindestlebensdauer ist vom Prinzip her die Garantiezeit. @6 Und was passiert dann, wenn das Produkt früher ablebt? Muss es ausgetauscht werden? Ja? -> Das Gleiche wie Garantie.
(6) frlan · 25. Juni 2015
Sobald einer mehr draufschriebt bei vergleichbaren Produkten kann der Verwender dann ja entscheiden, was er besser findet.
(5) Chris1986 · 25. Juni 2015
Und da sich kein Hersteller irgendeinen Gerichtsstreit wegen nicht eingehaltener Mindestlebensdauer geben will, wird da höchstens die Garantiezeit als Mindestlebensdauer draufstehen.
(4) frlan · 25. Juni 2015
@3 Naja, ich meinte eigentlich, dass sich die Lebenserwartung bei Stauhitze ja z.B. massiv verkürzt. Wenn man also seine PS4 im engen TV-Schrank stehen hat, sieht das ja ein wenig anders aus als wenn sie frei im Raum steht.
(3) MasterYODA · 25. Juni 2015
@1 AFAIK wird die Lebensdauer im spec sheet angegeben, zumindest bei den bekannteren Herstellern. ;o) Als Beispiel: <link> Wenn der "Elektrogerätehersteller" oder sein Zulieferer auf'm Trödelmarkt in Shenzhen einkauft, kann man die Lebenserwartung natürlich nur Würfeln. ;o)
(2) frlan · 25. Juni 2015
Gerne auch für andere Bereiche. Z.B. auf wie lang ist der Rückwärtsgang ausgelegt ;)
(1) frlan · 25. Juni 2015
Weiß nicht, wie man die Lebenszeit eines Elkos genau berechnen könnte oder eines IC, aber finde die Idee vom Prinzip her sehr gut.
 
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