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Jedem Angeklagten steht es zu, sich zum Sachverhalt einzulassen. Die Staatsanwälte und Richter sollten psychologisch bewandert genug sein, reine Schutzbehauptungen als solche zu durchschauen. Aus der Ferne kann man die Glaubwürdigkeit solcher Aussagen nicht überprüfen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Unfall aus Unachtsamkeit passiert, die entscheidende Frage ist, was sich im Nachgang abgespielt hat.