Heilbronn (dpa) - Es sind nur wenige Dutzend Meter von der Jet-Tankstelle zur Einmündung der Landstraße ins baden-württembergische Sachsenheim (Kreis Ludwigsburg). Zu weit für die vier jungen Menschen, die dort in einer Mai-Nacht auf dem Weg nach Hause sind. Sie kennen sich nicht aus in der Gegend, ...

Kommentare

(14) setto · 04. Januar 2021
ehrlich gesagt finde ich die Strafe zu milde. Klar, jeder Autofahrer könnte in die Situation des Unfalls kommen, aber sich nicht vergewissern, ob es nicht vielleicht doch ein Lebewesen war und stur weiterfahren, das sollte KEIN Fahrer machen
(13) satta · 04. Januar 2021
Naja, wenn der Unfallverursacher nachweislich Unsinn erzählt hat, dann sind die verhängten 4 Jahre noch nichtmal die maximal mögliche Haftstrafe für fahrlässige Tötung, geschweige denn Mordversuch. Nach paar Jahren wird er eh wieder draußen sein, und das für ein Menschenleben. Ich finde es krass, auch wenn sich jeder Autofahrer leicht in so einer ähnlichen Situation wiederfinden kann.
(12) marziedo · 04. Januar 2021
Mein Beileid an die Hinterbliebenen
(11) KonsulW · 04. Januar 2021
Gerechte Strafe.
(10) Han.Scha · 04. Januar 2021
@7 : Da hast du vollkommen Recht. Nur könnten wir alle uns dann Kommentare ersparen, die aufgrund der in der Nachricht mitgeteilten Fakten verfasst werden.
(9) Grizzlybaer · 04. Januar 2021
Da hat er aber lange auf den Aschenbecher geschaut.
(8) Sonnenwende · 04. Januar 2021
Ich finde auch, dass man von außen kein Urteil fällen kann, darum haben wir Gerichte. Auch ich möchte nicht in der Haut der Richter stecken.
(7) satta · 04. Januar 2021
@6 Jedem Angeklagten steht es zu, sich zum Sachverhalt einzulassen. Die Staatsanwälte und Richter sollten psychologisch bewandert genug sein, reine Schutzbehauptungen als solche zu durchschauen. Aus der Ferne kann man die Glaubwürdigkeit solcher Aussagen nicht überprüfen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Unfall aus Unachtsamkeit passiert, die entscheidende Frage ist, was sich im Nachgang abgespielt hat.
(6) BlaueFee · 04. Januar 2021
Traurig das es solche Menschen gibt
(5) Han.Scha · 04. Januar 2021
Ich kann dem Fahrer nicht glauben. Er hat die Fahrbahn nicht beachtet, weil er seinen Blick auf den Aschenbecher gerichtet hat. Ein Raucher weiß aus Gewohnheit ohne Blickkontakt wo in seinem Auto der Aschenbecher ist, sonst würde er kaum nachts während der Fahrt rauchen. Dann gibt es einen Knall. er überzeugt sich nicht von der Ursache des Knalls, sondern nimmt an (zu seinem jetzigen Gunsten). Eine ganz faule Ausrede nach dem falschen Fahrverhalten.
(4) k63932 · 04. Januar 2021
Ohne die Tat verharmlosen zu wollen: Der Tatbestand "Mord" wird in den letzten Jahren immer inflationärer verwendet - und damit verwässert.
(3) thrasea · 04. Januar 2021
@2 Das wird im Text doch genau erklärt: "Wegen des Toten wird dem Mann fahrlässige Tötung vorgeworfen. Wegen versuchten Mordes steht er zudem vor Gericht, weil er sich laut Anklage nicht um die drei Verletzten am Unfallort in Sachsenheim gekümmert hatte. Vielmehr habe er sie zurückgelassen, als er die Flucht ergriff und sich erst Stunden später der Polizei stellte."
(2) Troll · 04. Januar 2021
"Angeklagt ist er wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes" - Wie kann denn die Kombination möglich sein? Entweder hat er die Tat in Tötungsabsicht begangen oder nicht
(1) satta · 04. Januar 2021
Das sind solche Fälle, da möchte man nicht in der Haut der Richter stecken. "Im Zweifel für den Angeklagten" könnte viele Hinterbliebene und Opfer des Unfalls fassungslos machen.
 
Suchbegriff