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7 rechtsextrem laut Verfassungsschutz und dann jedoch wieder nicht, weil der Wille zu einem Verbotsverfahren noch nicht formuliert werden konnte. Kurz wer A sagt, muss auch … sorry, aber es hinterlässt bei mir einen negativen Eindruck, jahrelang herumeiern. Ja zum Verbotsverfahren oder eben normaler Umgang, aber nicht so!