Achtung Brunft!
(lifepr) Düsseldorf, 11.09.2014 - Wenn am Ende des Sommers die Tage wieder kürzer werden, entdeckt das Rotwild die Liebe zueinander. Dies mag für die Tiere schön sein, hat aber große Nachteile für Autofahrer, da es zu einem verstärkten Wildwechsel kommt. Bei durch die Jahreszeit bedingten ohnehin oftmals schlechten Sichtverhältnissen kann dieser zu einer großen Gefahr werden. Falls am Straßenrand zunächst ein Tier auftaucht, sollte der Autofahrer mit weiteren rechnen und dementsprechend vorsichtig sein. Konkret bedeutet dies: abbremsen, hupen und Fernlicht ausschalten. Sollte es dennoch zum Unfall kommen, ist es am besten, sofort die Polizei zu kontaktieren, die dann wiederum den zuständigen Förster informiert. Falls das verletzte Tier geflüchtet ist, sollte sich der betroffene Verkehrsteilnehmer von den Ordnungshütern eine sogenannte Wildbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen. Im Falle einer Vollkaskoversicherung kommt diese in der Regel für den gesamten Schaden auf. Auch bei einer Teilkaskoversicherung sind laut ARAG Experten Schäden mitversichert, die der Versicherungsnehmer durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Hirsch, Reh etc.) erleidet. Bei kleineren Tieren z.B. Hasen besteht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes jedoch keine generelle Einstandspflicht der Teilkasko. Da es einen geringen Schaden verursacht, ein kleines Tier zu überfahren, sollte man ggf. diesem aus Versicherungssicht nicht ausweichen (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1415/05 und BGH IV ZR 321/95).
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr
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