Essen (dpa) - Die Abwrackprämie muss Hartz-IV-Empfängern voll als Einkommen angerechnet werden. Das hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht entschieden. Die Prämie verschaffe Hartz-IV- Empfängern Einnahmen, die über ihren monatlichen Bezügen lägen und kämen vor allem dem privaten Konsum ...

Kommentare

(12) tastenkoenig · 15. Juli 2009
Die wenigsten ALG2-Bezieher können überhaupt über einen Neuwagen nachdenken. Es ist schwer genug, ein schon im Besitz befindliches Auto zu unterhalten. • Täusche ich mich, oder hat neulich eine anderes Gericht genau gegenteilig entschieden?
(11) Stranger · 15. Juli 2009
@7 Mal zur Klarstellung: es gibt einen 150 € / Lebensjahr Freibetrag und einen 250 € / Lebensjahr für Altersversorge. und meines Erachtens ist es wirtschaftlich gesehen kein Einkommen, sondern Vermögensumschichtung mit Rabatt. Und rein wirtschaflich gesehen stellt das Kfz dann einen eventuell verwertbaren Vermögensgegenstand dar, insbesondere wenn es verwertbar ist und dessen Wert über dem Vermögensfreibetrag des Leistungsbziehers liegt.
(10) Bert · 15. Juli 2009
Kein Job, kein Geld, aber einen Neuwagen kaufen. Trottel!
(9) k264420 · 15. Juli 2009
Was ist aber mit den vielen Aufstockern? Wenn die Politik will, daß man für jeden Hungerlohnjob durch halb Deutschland fährt, dann sollte auch mal ein preiswerter Neuwagen möglich sein. Ein Langzeit-Arbeitsloser hat garnicht das Geld für den Unterhalt eines Wagens.
(8) Die_Mama · 15. Juli 2009
Ein Hartz4-Empfänger darf doch kein Geld haben, wo kämen wir denn da hin? Ginge es nach einigen hier, dann würden die alle kaserniert, würden von einer Suppenküche versorgt und dürften den Wald fegen. Die Töne werden erst anders, wenn sie selbst zu den Betroffenen gehören.
(7) hansdiewurst1 · 15. Juli 2009
@4: Der Vermögensfreibetrag soll der Altersversorge dienen und ist nur deshalb Schonvermögen. Wenn das Geld für einen Neuwagen verjubelt wird finde ich es i.O., wenn die Leistungen gekürzt werden einschließlich derer, die aus der angesparten Rückstellung für die Altersvorsorge entnommen werden.
(6) Coversandmore · 15. Juli 2009
@sibika: du liegst hier volkommen falsch. ALG2 (nicht hartz IV, denn ein Gesetz kann kein Bezug sein) ist der ersatz für die damalige Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe. Das jetzige Sozalgeld ist an die Sozialhilfe nur angelehnt und muss zu 100% zurück gezahlt werden (staatskredit). Außerdem wurde mit den Hartz IV-Gesetzen die Zuständigkeiten vom Bund auf die Komunen verschoben. @News: richtig so. wobei es Ausnahmen geben sollte. z.B. wenn man das Auto zum fahren z.Arbeit braucht (umweltzone)
(5) k235880 · 15. Juli 2009
@2+3 stimmt nicht - Hartz IV ist die Fortsetzung des Arbeitslosengeldes, falls du länger als 12 bis max 18 Monate arbeitslos sein solltest (was heutzutage vor allem bei Alter 50+ höchstwahrscheinlich ist). Mögest du hoffentlich bis dahin nicht alle in deiner gesamten Lebensarbeitszeit angesparten Piepen schon ausgegeben haben, ein bisschen darfst du nämlich tatsächlich behalten! Und davon könntest du dir zumindest einen günstigen Neuwagen leisten....
(4) BMan · 15. Juli 2009
naja, es gibt einen vermögensfreibetrag für alg2, 150/lebensjahr, max. 9750 eur (== 65 jahre). spätestens wenn es zwei personen sind, ist es durchaus möglich, dass das vermögen dann für einen neuwagen reicht. wüsste nicht, was daran schlimm ist. bei einzelpersonen, gerade wenn sie noch relativ jung sind, ist es quasi nicht möglich, sich einen neuwagen zu leisten. soweit zumindest die theorie. alg2 hilft ganz sicher nicht bei der anschaffung eines neuwagens, also kein grund zum heulen...
(3) T.O.Tal-Sinnlos · 15. Juli 2009
stimmt - die Frage wollte ich auch gerade posten; Hartz IV sollte das Überleben sichern - ein Neuwagen zählt garantiert nicht dazu
(2) Spyryt · 15. Juli 2009
also ich teile die meinung des landessozialgerichtes. aber ich stelle mir eher die frage, warum sich ein hartz IV empfänger überhaupt ein neuwagen leisten kann? ich würde mir gerne auch so was leisten können...
(1) k117380 · 15. Juli 2009
Bürgerfeindlicher kann es wirklich kaum noch sein
 
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