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7 Mal zur Klarstellung: es gibt einen 150 € / Lebensjahr Freibetrag und einen 250 € / Lebensjahr für Altersversorge. und meines Erachtens ist es wirtschaftlich gesehen kein Einkommen, sondern Vermögensumschichtung mit Rabatt. Und rein wirtschaflich gesehen stellt das Kfz dann einen eventuell verwertbaren Vermögensgegenstand dar, insbesondere wenn es verwertbar ist und dessen Wert über dem Vermögensfreibetrag des Leistungsbziehers liegt.