Geldanlage Zeit bis zur Rente überbrücken?

Kleine Korrektur, geht schon für lockere 125€ bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren. Drunter wirds noch günstiger natürlich.

Das bleibt aber nicht immer so günstig. Die Beiträge der PKV steigen zum Rentenalter hin an. Ausserdem wirst du im Alter statistisch gesehen höhere Zuzahlungen für Behandlungen haben, die die Kasse u.U. nicht vollständig abdeckt.

Kurz um: Im Rentenalter würde ich die mönatliche Belastung durch Krankenversicherung/Arztkosten/Medikamente etc. mit einem höheren Betrag ansetzen.

Gruß, Zera
 
Das bleibt aber nicht immer so günstig. Die Beiträge der PKV steigen zum Rentenalter hin an. Ausserdem wirst du im Alter statistisch gesehen höhere Zuzahlungen für Behandlungen haben, die die Kasse u.U. nicht vollständig abdeckt.

Kurz um: Im Rentenalter würde ich die mönatliche Belastung durch Krankenversicherung/Arztkosten/Medikamente etc. mit einem höheren Betrag ansetzen.

Gruß, Zera

Na, wer aus Gründen der Geldersparnis aus der gesetzlichen in die private Krankenvollversicherung wechselt, der ist selbst der Dumme. In die PKV wechselt man ausschliesslich aufgrund der höheren Leistungen, nicht aber aufgrund der Beitragsersparnis. Natürlich sollte jedem klar sein, das man BEA und Rücklagen aus der Ersparnis bilden sollte. Wenn das die VN jedoch nicht tun wollen, was soll man da noch sagen. Hier in dem oben angeführten Vergleich gings auch nur um die Aussage, das eine PKV schon für 150 zu bekommen sei. Das geht bei weitem halt günstiger, kommt auf die Einstiegskriterien an und auf was, was der einzelne VN an Leistung haben will.
 
Das ist sehr riskant, aber kann nicht mehr als das Haus verlieren wenn der Wert stabil bleibt. ;)

Wo hängt kein Risiko dran?
Ich habe zur Zeit ne private, gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge.
Das was dabei rauskommt, sollte dicke zu leben reichen und ist relativ risikofrei.

gruss kelle!
 
Richtig so, denn dann nutzt du den Zinseszins-Effekt am besten aus, wobei man ehrlich gesagt bei deinem Alter schon Anfangen sollte langsam Panik zu bekommen (bei einem angenommenen Durchschnittsgehalt und dem Wunsch, das du Netto ca. das gleiche wie jetzt haben willst mit 67 (oder 65)).



Also, hier gehts erstmal um die gesetzliche Rente. Die kannst du maximal 36 Monate vor deinem 67ten Geb beziehen. Dann musst du für jeden Monat einen Abschlag von 0,3% hinnehmen. Würde also ein Abschlag von 10,8% ergeben.



Nichts gegen dich Robert, aber ich denke, das dein Ziel mit EA 50 ca. 500.000 auf der hohen Kante zu haben, nicht wirklich realistisch ist. Wenn man von einem normalen Gehalt ausgeht, dann wirst du nicht in der Lage sein 655€ monatlich 23 Jahre bei durchschnittlichen 8% Verzinsung lang zurückzulegen.

Aber um mal eben auf die angesprochenen Verzinsungen zu kommen. Ohne Kapitalverzehr und bei einer Verzinsung von 3% (Tagesgeld, Rentenfond) würde die Entnahmehöhe monatlich 1230€ betragen.



Kleine Korrektur, geht schon für lockere 125€ bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren. Drunter wirds noch günstiger natürlich.


Sir Ad, bevor Du Dich in diese Diskussion einmischst, solltest Du klar stellen, dass Du Vertreter für private Versicherungen bist.
 
Sir Ad, bevor Du Dich in diese Diskussion einmischst, solltest Du klar stellen, dass Du Vertreter für private Versicherungen bist.
Und warum? Ich sehe in seiner Meinungsäusserung überhaupt klein Problem. Seine Aussagen waren neutral, sachlich und korrekt. Stört Dich das?

Marty
 
oh mann oh mann,

habe mir jetzt mal alle Beiträge von euch so durcheschaut und dabei ist mir so einiges aufgefallen, keiner von euch beantwortet meine eigentliche Frage ausser MartyMcFly.

Meine Frage lautete wie die Regelung mit der Rente funktioniert:

angenommen ich hätte einen Bruttmonatsverdienst von angenommen 3500€ dann zahle ich ca. 400€ RV ausserdem zahle ich 160 € monatlich in meine Riesterrente! Ausserdem gehen noch in etwa für Steuern und KV usw. 1000€ weg.

Nun höre ich mit 50 auf zu arbeiten. Bei einer Inflation von 2% wären das dann etwa 5.500! (ich gehe auch davon aus dass mein Verdienst in dem Umfang steigen wird.) Die RV und der Riesterrentenbeitrag wären dann 600€ für RV und 250€ für Riester. Sowie 1600 € für Steuern. Somit bleibt in 23 Jahren ein Netto von 3050€ ! (enspricht einer heutigen Kaufkraft von heute: 1900€)

Ich habe nun angenommen 500000 € (bitte jetzt keine Spekulationen mehr wie ich an diesen Betrag komme). Und muss mit diesem Geld die nächsten 17 ggf 20 Jahre überbrücken, dabei möchte ich allerdings zu meinem Rentenbeginn von 67 oder 70 das selbe Geld haben wie zuvor.

Nun habe ich die 500000.Dieser Betrag muss bis 67 ggf 70 ausreichen so dass ich monatlich ca.3500 (mit 50 Jahren)-4500 (mit 67 Jahren) netto haben muss um auch weiterhin die Beiträge der gesetzl. RV sowie der Riesterrente weiterzahlen kann um mit 67 oder 70 die Rente zu bekommen. Es ist dann zwar etwas weniger aber ich kann dann ja solche sachen wie Berufsunfähigkeitsversicherung weglassen.

Und dann möchte ich mit dem gesetzlichen Rentenalter meine Rente haben wie wenn ich bis zum gesetzlichen Rentenalter gearbeitet hätte.
Vermutlich wäre es allerdings sinnvoller die gesetzlichen Beiträge wegzulassen und dieses Geld wieder zur Seite zulegen aber ich möchte nur wissen ob das möglich ist.

Danke gruß

Robert
 
Weißte, Du bist wahrscheinlich nicht der erste und einzige, der über das Thema nachgedacht hat.

Gäbe es da ein Best-Practice würde es wohl einige Leute schon leben.

Theoretisch möglich ist sicherlich alles, aber praktisch kannst Du Deine Vorstellungen vergessen.

gruss kelle!
 
Weißte, Du bist wahrscheinlich nicht der erste und einzige, der über das Thema nachgedacht hat.

Gäbe es da ein Best-Practice würde es wohl einige Leute schon leben.

Theoretisch möglich ist sicherlich alles, aber praktisch kannst Du Deine Vorstellungen vergessen.

gruss kelle!

Da fühlt sich jetzt wohl jemand auf den schlips getreten.

Ich werde mich dann wohl auf anderer stelle über das Thema informieren müssen.

Danke

Tschüß
 
Oh, Mister Neunmalklug will sich von woanders ein "Theoretisch ja, praktisch sehr sehr risikobehaftet" abholen.

Aber lassen wir Ihn mal in dem Glauben, dass man sich mit 25 Jahren Arbeit 60 Jahre Leben finanzieren kann...

gruss kelle!
 
Wenn Du Dir so sicher bist, warum fragst Du dann? Anscheinend doch paar Unsicherheiten dabei? :roll:
Naja zum Glück ist Geld nicht alles auf der Welt. Und nein ich bin keiner der ein so geringes Gehalt bekommt, dass er auf jeden Pfennig schauen muss.
Doch wie Du Dich benimmst bzw. reagierst auf Antworten die Dir nicht die heile Welt versprechen, finde ich nicht ok.
Viel Spaß noch mit Deinem Geld.
Man kann nur hoffen das Du nicht in die Situationen kommst die hier kritisch beschrieben werden. Siehe Arbeitslosigkeit, Unfall etc. etc.
 
So Kinder, wir bremsen mal ab und kommen wieder zum Thema zurück.
Man kann ja auch einen kleinen Nebenjob im Alter annehmen. Kleines Geld extra, aber Krankenversichert usw ;)
 
Wenn Du Dir so sicher bist, warum fragst Du dann? Anscheinend doch paar Unsicherheiten dabei? :roll:
Naja zum Glück ist Geld nicht alles auf der Welt. Und nein ich bin keiner der ein so geringes Gehalt bekommt, dass er auf jeden Pfennig schauen muss.
Doch wie Du Dich benimmst bzw. reagierst auf Antworten die Dir nicht die heile Welt versprechen, finde ich nicht ok.
Viel Spaß noch mit Deinem Geld.
Man kann nur hoffen das Du nicht in die Situationen kommst die hier kritisch beschrieben werden. Siehe Arbeitslosigkeit, Unfall etc. etc.

Das Problem ist dass mir meine eigentliche Frage gar nicht wirklich beantwortet wurde.

Ich habe gefragt wie das mit dem Bezahlen der RV-Beiträge aussieht.

Als einzige Antwort auf meine Frage kam:

Natürlich kannst Du das. Wenn Du zwischen 50 und 67 nichts in die Rentenkasse einzahlst wird Deine Altersrente entsprechend geringer ausfallen, das ist Dir aber sicher klar. Sonst wird es keine Abzüge geben

Dachte eigentlich da kommt noch was ausführlicheres nach.

Sorry wenn ich jetzt hier als angeber dastehe.

Gru´ß

Robert
 
Ganz einfach. Nebenjob im Alter :)
400,-€ Job + freiwillige Zuzahlung

Rentenversicherung und freiwillige Zuzahlung
Der AG zahlt für den Minijob-AN 12% Rentenversicherungsbeiträge (im Privathaushalt 5% Beitrag). Dies ist wesentlich weniger, als die sonst üblichen 19,9% (Beitrag ab 2007: 19,9%; 2004 bis 2006: 19,5%). Die Folge sind geringere Rentenansprüche (da weniger Entgeltpunkte) und auch dass keine "ganzen" Beitragsmonate Rentenversicherungszeit gewertet werden.

Die Zuzahlung des AN auf die 19,9% bringt folgende Vorteile:
Es entstehen höhere Rentenansprüche.
Die Einzahlungen zählen als vollwertige Rentenmonate. Wer noch wenig rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat, kommt damit rascher auf die mindestens 60 Rentenmonate, die später für eine Altersrente nötig sind.
Nach einem halben Jahr bestehen ggf. Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung, vorgezogene Altersrente, Reha-Kuren.
Durch diese Zuzahlung wird der AN außerdem wie ein rentenversicherungspflichtiger AN behandelt. Folge: Es kann eine Riester-Rente abgeschlossen werden. Dies ist besonders für Arbeitnehmer mit Kindern sehr lukrativ. Damit können dann z. B. sogar Frauen, deren Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig arbeitet (Selbstständiger oder Beamter) zu einer Riester-Rente kommen. Dies wird besonders rentabel (hohe staatliche Zuschüsse), wenn ein oder mehrere Kinder vorhanden sind.

Abwicklung für die Zuzahlung: Der Arbeitgeber setzt ein entsprechendes Kreuzchen im Formular "Beitragsnachweis" und behält die Differenz zwischen den 12% (Firma) bzw. 5% (Privathaushalt) und den 19,9% vom Lohn ein.
Sonderfall bei geringem Entgelt: Falls der Lohn vom Minijob weniger als 155 € beträgt, muss auf mindestens 19,9% von 155 € aufgestockt werden. Die 19,9% werden zusammen mit den anderen Beträgen von der Minijob-Zentrale abgebucht.
 
Ganz einfach. Nebenjob im Alter :)
400,-€ Job + freiwillige Zuzahlung

Rentenversicherung und freiwillige Zuzahlung
Der AG zahlt für den Minijob-AN 12% Rentenversicherungsbeiträge (im Privathaushalt 5% Beitrag). Dies ist wesentlich weniger, als die sonst üblichen 19,9% (Beitrag ab 2007: 19,9%; 2004 bis 2006: 19,5%). Die Folge sind geringere Rentenansprüche (da weniger Entgeltpunkte) und auch dass keine "ganzen" Beitragsmonate Rentenversicherungszeit gewertet werden.

Die Zuzahlung des AN auf die 19,9% bringt folgende Vorteile:
Es entstehen höhere Rentenansprüche.
Die Einzahlungen zählen als vollwertige Rentenmonate. Wer noch wenig rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat, kommt damit rascher auf die mindestens 60 Rentenmonate, die später für eine Altersrente nötig sind.
Nach einem halben Jahr bestehen ggf. Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung, vorgezogene Altersrente, Reha-Kuren.
Durch diese Zuzahlung wird der AN außerdem wie ein rentenversicherungspflichtiger AN behandelt. Folge: Es kann eine Riester-Rente abgeschlossen werden. Dies ist besonders für Arbeitnehmer mit Kindern sehr lukrativ. Damit können dann z. B. sogar Frauen, deren Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig arbeitet (Selbstständiger oder Beamter) zu einer Riester-Rente kommen. Dies wird besonders rentabel (hohe staatliche Zuschüsse), wenn ein oder mehrere Kinder vorhanden sind.

Abwicklung für die Zuzahlung: Der Arbeitgeber setzt ein entsprechendes Kreuzchen im Formular "Beitragsnachweis" und behält die Differenz zwischen den 12% (Firma) bzw. 5% (Privathaushalt) und den 19,9% vom Lohn ein.
Sonderfall bei geringem Entgelt: Falls der Lohn vom Minijob weniger als 155 € beträgt, muss auf mindestens 19,9% von 155 € aufgestockt werden. Die 19,9% werden zusammen mit den anderen Beträgen von der Minijob-Zentrale abgebucht.


Na also das war eine Antwort auf die ich gewartet habe. Vielen Dank.

Und nochmal ich will hier niemanden blöd anmachen aber ich war genervt, da ich nicht die Antwort bekommen habe auf die ich gewartet habe.